Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des Konzeptes zur verträglichen Nachverdichtung (sog. Dichtekonzept der Gemeinde Apen) im  Stand von November 2021 mit den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.11.2021 besprochenen Änderungen.

 

Entsprechende Bauvorhaben, die dem Ziel der verträglichen Nachverdichtung entgegenstehen (Konzept Arbeitsstand November 2021) sind weiterhin gesondert dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung der Verträglichkeit aus gemeindlicher Sicht vorzulegen.

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, diese Fortschreibung des Konzeptes in der geänderten Fassung zur verträglichen Nachverdichtung ortsüblich, auf der Internetseite der Gemeinde Apen und in den Sozialen Netzwerken bekannt zu machen.

 


Die Verwaltung erläutert kurz, warum das Dichtekonzept entwickelt und vom Rat der Gemeinde Apen im Dezember 2020 eine Aufstellung beschlossen wurde und übergibt anschließend das Wort an Frau Abel vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg.

Die B-Pläne in dem Gebiet des Dichtekonzeptes wurden ausgewertet. Es wurde festgestellt, dass Grundstücke mit hoher Ausnutzungsmöglichkeit unter Umständen Investoren anlocken, die nicht nachbarschaftsverträglich bauen wollen, sondern alle Möglichkeiten eines Grundstücks ausnutzen möchten.

Frau Abel stellt zunächst die Fortschreibung für den Bereich Apen vor, die sich im Bereich der B-Pläne Nr. 139  und Nr. 143 (in Aufstellung) befinden. Hierfür wurde die Zone 1 vorgeschlagen, die besagt, dass eine Bebauung mit maximal einem Vollgeschoss und 1 - 2 Wohnungen pro Gebäude möglich ist. Die Änderungen für Augustfehn  befinden sich im Bereich des B-Plans 123 A + B. Hier sind die Umfelder des jeweiligen B-Plangebiets in Zone 1 und die Kerngebiete in Zone 2 (maximal II-III Vollgeschosse und 5-10 Wohnungen pro Gebäude) festgelegt. Anders verhält es sich im Ortskern entlang der Hauptstraße, dort ist eine Änderung von Zone 1 auf Zone 2 angedacht. In diesem Bereich sind bereits mehrere Mehrfamilienhäuser angesiedelt und laut Bestand bereits eine höhere Geschossigkeit vorhanden.

Aus dem Rat kommt der Hinweis, dass im Herbst beraten wurde, in der ersten  Reihe eine höhere Ausnutzung zuzulassen und dieses in der zweiten Reihe zu verringern.

Ein AM gibt zu Bedenken, dass nicht die Frage der Geschossigkeit, sondern die Entwässerung und Versiegelung relevant ist.

AV Orth übergibt den Vorsitz an den stellvertretenden Vorsitzenden Janßen.

Das AM erklärt, dass die Situation bereits im letzten Jahr ganz klar besprochen wurde und es nicht seine Zustimmung findet aufgrund des Eigennutzes eines ehemaligen Ratsmitgliedes, die besprochene Version wieder zu ändern.

AV Orth übernimmt wieder den Vorsitz.

Aus dem Rat wird die Frage gestellt, warum südlich der Hauptstraße keine Zone 2 vorgesehen ist.

Frau Abel erklärt, dass die Struktur in dem Bereich von reinen Einfamilienhäusern geprägt ist.

Ein AM sieht die Fläche an der Hauptstraße als kritisch an. Auch wenn eine reine Einfamilienhausstruktur vorhanden ist, sollte man eine 2-Geschossigkeit zulassen dürfen.

Frau Abel erklärte dazu, dass nicht nur die Festsetzungen der einzelnen Bebauungspläne berücksichtigt werden. Auch die Bestandssituation der einzelnen Gebiete in Bezug auf Geschossigkeit und Anzahl der Wohnungen werden betrachtet.

Die AM machen ihrem Unmut Luft und äußern klar, dass sie keine Verdichtung im Innenbereich Steges Helgen wollen.

Die Verwaltung erklärt noch einmal, dass die Gemeinde mit dem Dichtekonzept die Möglichkeit zu einer Gestaltung hat und diese auch steuern kann. Es hat auch eine gewisse Außenwirkung, noch einmal intensiv draufzuschauen und mitzugestalten. Die Entscheidung liegt beim Rat, die Verwaltung kann mit allen Entscheidungen leben.

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, warum die Hauptstraße in Zone 1 und 2 aufgeteilt wurde. Durch die hohen Häuser ist das Gebiet bereits „verloren“ und sollte somit gleichgestellt sein.

AM Bruns stellt den Antrag den Bereich mit Zone 1 fortzuschreiben.

AV Orth beantragt um 18.27 Uhr eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung in den Fraktionen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

AV Orth setzt die Sitzung um 18.34 Uhr fort, AM Bruns zieht seinen Antrag wieder zurück.

Frau Abel stellt den durch die Fraktionen geänderten Kompromiss des Dichtekonzeptes wie folgt vor:

Der hintere Bereich Steges Helgen wird wieder zu Zone 1. Entlang des Augustfehn-Kanals und beidseitig der Hauptstraße wird Zone 2. Frau Abel wird die Änderung in das Dichtekonzept einarbeiten.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des Konzeptes zur verträglichen Nachverdichtung (sog. Dichtekonzept der Gemeinde Apen) im Stand von November 2021 mit den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.11.2021 besprochenen Änderungen.

 

Entsprechende Bauvorhaben, die dem Ziel der verträglichen Nachverdichtung entgegenstehen (Konzept Arbeitsstand November 2021) sind weiterhin gesondert dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung der Verträglichkeit aus gemeindlicher Sicht vorzulegen.

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, diese Fortschreibung des Konzeptes in der geänderten Fassung zur verträglichen Nachverdichtung ortsüblich, auf der Internetseite der Gemeinde Apen und in den Sozialen Netzwerken bekannt zu machen.