Sitzung: 30.11.2021 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: VO/916/2021
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird festgesetzt auf 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser.
Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
10.
Satzung
zur
Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über
die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser
aus
Grundstücksabwasseranlagen
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021
(Nds. GVBl. S. 700, 730), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
(NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700), hat der Rat der Gemeinde Apen
in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung der Gemeinde Apen über die
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes
Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch Satzung vom
15.12.2020 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 35 vom 18.12.2020) wird
wie folgt geändert:
§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„ § 3 Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser aus Hauskläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.
Apen, den 14.12.2021
Gemeinde Apen
Huber
(Bürgermeister)
Fachbereichsleiter (FBL) Kock stellt anhand einer Power-Point Präsentation die Festsetzung der Fäkalschlammgebühren für das Jahr 2022 vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |