Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt folgende Veränderungs­sperre als Satzung gemäß § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB).

 

㤠1

Zur Sicherung der Planung in dem Bebauungsplan Nr. 16, 8. Änderung, wird eine Veränderungssperre beschlossen.

§ 2

Die Veränderungssperre gilt für das in der nachfolgenden Skizze gekennzeichnete Gebiet der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Apen – Augustfehn I, Südöstlich von Augustfehn –.

 

 

§ 3

Während der Geltungsdauer dieser Veränderungssperre dürfen

  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

·         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim­mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von dieser Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Apen.

Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet außer Kraft.“

 


RM Orth erklärt, dass zur Sicherung der Planungsziele der  8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 der Gemeinde Apen – Augustfehn I,  Südöstlich von Augustfehn – in Verbindung mit dem Konzept zur verträglichen Nachverdichtung eine Veränderungssperre notwendig ist.

 

Hierdurch können Vorhaben, welche sich nicht in die örtlichen Strukturen einfügen oder den Planungen der Gemeinde Apen zuwider laufen, rechtssicher abgewendet werden.

 

Das bauleitplanerische Sicherungsinstrument der Veränderungssperre hat eine Dauer von zwei Jahren und kann um ein Jahr verlängert werden. Wenn besondere Umstände es verlangen, kann die Frist nochmals bis zu einem Jahr verlängert werden.

 

Der Sinn dieser Veränderungssperre liegt darin, dass die Gemeinde Apen gemeinsam mit dem Landkreis Ammerland weiterhin über die notwendige Handhabe verfügt, sollten bestimmte Vorhaben nicht in das Dichtekonzept passen.

 

RM Albrecht erwidert, dass die  Menschen gewöhnlich sehr sorgfältig im voraus prüfen, welche Möglichkeiten auf dem eigenen Grundstück gegeben sind. Ausnahmen bestätigen leider immer häufiger die Regel. Daher müssen die B-Pläne enger gefasst werden, was den Leuten zu Lasten geht, die sich entsprechend informieren.

 

RM T. Huber ergänzt, dass es im Tannenweg damit begonnen hat, dass Bauten entstanden sind, die nicht ins Ortsbild passen und nicht gewünscht sind. Es ist richtig und wichtig den Bauherren jetzt an die Hand zu geben, welche Bauten wo entstehen können.

 

RM Rosenau erklärt, dass dieser Schritt den Mut forderte, politische Entscheidungen zu treffen. Genau das erwarten die Bürger*innen von dem Gemeinderat. RM Rosenau ist dankbar dafür, dass die Gespräche immer konstruktiv und zielführend ablaufen und eine Lösung gemeinschaftlich erarbeitet wird.