Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortschreibung des Konzeptes zur verträglichen Nachverdichtung (sog. Dichtekonzept der Gemeinde Apen) im Stand von November 2021.

 

Entsprechende Bauvorhaben, die dem Ziel der verträglichen Nachverdichtung entgegenstehen (Konzept Arbeitsstand November 2021) sind weiterhin gesondert dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung der Verträglichkeit aus gemeindlicher Sicht vorzulegen.

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, diese Fortschreibung des Konzeptes zur verträglichen Nachverdichtung ortsüblich, auf der Internetseite der Gemeinde Apen und in den Sozialen Netzwerken bekannt zu machen.

 


RM Orth erklärt, dass mit Datum vom 15.12.2020 der Rat der Gemeinde Apen die Aufstellung eines Konzeptes zur verträglichen Nachverdichtung im Gemeindegebiet beschlossen hat. Verträglich ist dabei das entscheidende Wort.

 

Bei großen Grundstücken mit aktuell kleinen Gebäuden darauf, besteht später bei einem Verkauf die Gefahr, dass dort große Bauten entstehen, die nicht ins Ortsbild passen.

 

Daher wurde im Laufe des Jahres 2021 dieses Dichtekonzept  in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP aus Oldenburg an die laufenden Bauleitpläne der Gemeinde Apen angepasst. Zusätzlich wurden die Vorgaben in den Zonen 1 und 2 konkretisiert:

 

Zone 1: max. 1 Vollgeschoss, max. 1-2 Wohnungen pro Gebäude

Zone 2: max. 2-3 Vollgeschosse, max. 5-10 Wohnungen pro Gebäude

 

Die aktuellen Stände des Dichtekonzeptes für Apen und Augustfehn sind dem Protokoll nochmal als Anlage beigefügt (Anlage 2 und 3)