Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt.

 

Die Gebühr wird festgesetzt auf  32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser.

 

Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

10. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser

aus Grundstücksabwasseranlagen

 

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgende Satzung beschlossen:

 

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbe­zirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2020 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 35 vom 18.12.2020) wird wie folgt geändert:

 

§ 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

„ § 3 Gebührensatz

 

Die Benutzungsgebühr beträgt 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser aus Haus­kläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.“

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Apen, den 14.12.2021

 

Gemeinde Apen

 

 

Huber

(Bürgermeister)

 


RM Dr. Habben erklärt, dass die Kosten, für die Weiterbehandlung des Fäkalschlamms in der Kläranlage, gestiegen ist. Diese Mehrkosten werden umgelegt und daher wird die Gebühr von 28,40 € je angefangener 0,5m³ auf 32,20 € erhöht.