Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.

 

Die Gebühr wird auf 2,90 €/m³ Abwasser festgesetzt.

 

Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.

 


RM Dr. Habben führt aus, dass 2019 ein Überschuss an Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung entstanden ist, welcher über die folgenden drei Jahre - 2020 bis 2022  - reguliert werden soll. Eine Erhöhung der Abwasserbeseitigungsgebühr ist somit nicht erforderlich.