Sitzung: 14.12.2021 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/923/2021
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730),
hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 14.12.2021 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 19.053.100
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 19.507.000
Euro
1.3.
der außerordentlichen Erträge auf 311.400 Euro
1.4.
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.786.300
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.571.800
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.012.200 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 4.221.500 Euro
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 2.209.300 Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 580.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 22.007.800
Euro
-
der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 22.373.300
Euro
Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am
31.12.2021 vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.209.300 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.060.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 2.900.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –Kassenverordnung
wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
Apen, den 14. Dezember 2021
Huber
Bürgermeister
FBL Kock erläutert die Sachlage, sowie den Sachverhalt zu TOP 20 „Investitionsprogramm bis 2025“ anhand der Power-Point Präsentation (Anlage 1).
RM Dr. Habben spricht seinen Dank für die vorgetragenen Ausarbeitungen und die konstruktiven Beratungen in den Finanzausschüssen gegenüber der Verwaltung aus.
RM Scheiwe erklärt, dass der Investitionsplan bis 2025 für die Gemeinde und ihre Zukunft spricht. Die UWG-Mitglieder werden sich Anfang des Jahres 2022 zusammensetzten und die zukünftigen Projekte durchsprechen. Die UWG-Fraktion bittet darum, dass sich darüber hinaus Anfang des Jahres alle in einem gemeinsamen Gespräch über die zukünftig anfallenden Projekte in der Gemeinde austauschen.
RM Meyer bedankt sich für die ausführlichen Ausarbeitungen und bei den einzelnen Fraktionen, insbesondere bei den neuen Mitgliedern, für die gemeinsamen Beratungen und den respektvollen Umgang. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn einige Projekte bereits weiter vorangeschritten wären, aber die finanziellen Mittel reichten nicht aus. Die Befürchtung, dass die finanzielle Lage der Gemeinde aufgrund von Corona einbricht, ist nicht eingetroffen. Diese stabile finanzielle Lage der Gemeinde Apen kann man dem Mut verdanken, dass Entscheidungen, positiv sowie auch negativ gefällt und viele Finanzierungen getätigt und nicht verschoben wurden. Für die Zukunft müssen Rat und Verwaltung weiterhin so aufgestellt bleiben.
RM Albrecht bedankt sich ebenfalls für die getätigten Ausführungen und die gute Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung. Gemeinsam ist es gelungen, sich zurückzuhalten und nicht zu weit in die Zukunft zu planen. Im Frühjahr ist ein weiteres Treffen ratsam, da dann neue notwendige Investitionen absehbar sein werden.