Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 14.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                                          19.053.100 Euro               1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                              19.507.000 Euro

 

1.3.    der außerordentlichen Erträge auf                                                                  311.400 Euro

1.4.    der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                            0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                          17.786.300 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                          17.571.800 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                               2.012.200 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                    4.221.500 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                       2.209.300 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                         580.000 Euro

 

                festgesetzt.

 

 

                Nachrichtlich:

 

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                      22.007.800 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                    22.373.300 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2021 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.209.300 Euro festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.060.000 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.900.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                            380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                         380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                    380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –Kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 14. Dezember 2021

 

 

Huber

Bürgermeister

 


FBL Kock erläutert die Sachlage, sowie den Sachverhalt zu TOP 20 „Investitionsprogramm bis 2025“ anhand der Power-Point Präsentation (Anlage 1).

 

RM Dr. Habben spricht seinen Dank für die vorgetragenen Ausarbeitungen und die konstruktiven Beratungen in den Finanzausschüssen gegenüber der Verwaltung aus.

 

RM Scheiwe erklärt, dass der Investitionsplan bis 2025 für die Gemeinde und ihre Zukunft spricht. Die UWG-Mitglieder werden sich Anfang des Jahres 2022 zusammensetzten und die zukünftigen Projekte durchsprechen. Die UWG-Fraktion bittet darum, dass sich darüber hinaus Anfang des Jahres alle in einem gemeinsamen Gespräch über die zukünftig anfallenden Projekte in der Gemeinde austauschen.

 

RM Meyer bedankt sich für die ausführlichen Ausarbeitungen und bei den einzelnen Fraktionen, insbesondere bei den neuen Mitgliedern, für die gemeinsamen Beratungen und den respektvollen Umgang. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn einige Projekte bereits weiter vorangeschritten wären, aber die finanziellen Mittel reichten nicht aus. Die Befürchtung, dass die finanzielle Lage der Gemeinde aufgrund von Corona einbricht, ist nicht eingetroffen. Diese stabile finanzielle Lage der Gemeinde Apen kann man dem Mut verdanken, dass Entscheidungen, positiv sowie auch negativ gefällt und viele Finanzierungen getätigt und nicht verschoben wurden. Für die Zukunft müssen Rat und Verwaltung weiterhin so aufgestellt bleiben.

 

RM Albrecht bedankt sich ebenfalls für die getätigten Ausführungen und die gute Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung. Gemeinsam ist es gelungen, sich zurückzuhalten und nicht zu weit in die Zukunft zu planen. Im Frühjahr ist ein weiteres Treffen ratsam, da dann neue notwendige Investitionen absehbar sein werden.