GA Schulte informiert, dass ab dem 15. Februar die Testpflicht für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres in Kindertagesstätten und der Tagespflege eingeführt wird. Bereits jetzt stellt das Land Niedersachsen für freiwillige Testungen bis zu drei Tests pro Woche zur Verfügung. Die Verteilung der Tests erfolgt über den Landkreis Ammerland und werde auch nach Einführung der Testpflicht auf diesem Wege fortgeführt, sodass die Versorgung mit ausreichenden Tests sichergestellt ist. Sollten die Einrichtungen jedoch zu den bis Anfang November des vergangenen Jahres bereitgestellten sogenannten Lollitests zurückkehren wollen, müsse die Gemeinde diese voraussichtlich bis Mai selbst beziehen. Hierzu erarbeite das Land derzeit eine Förderrichtlinie, über die für die eigenständige Beschaffung der Lollitests ein Zuschuss gewährt werden könne. Zu bedenken ist, dass der Bezug von Lollitests unter anderem vor dem Hintergrund der Unsicherheit der Testergebnisse eingestellt worden war und die Testpflicht auch eine Umfeldtestung zulasse, sodass sich statt des Kindes ein Elternteil testen lassen kann.