Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 wird wie folgt festgelegt:
|
|
Kindergarten |
Krippe |
||
Stufe |
Sozialstaffel |
Sonder- öffnung
je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung
je |
|
Einkommensstufe
# |
angef. 1/2
Stunde |
7,5
Stunden |
5
Stunden |
angef. 1/2
Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
|
1 |
bis
24.000,00 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
3 |
30.000,01
- 36.000,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
4 |
36.000,01
- 42.000,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
5 |
42.000,01
- 48.000,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
6 |
ab
48.000,01 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und §
40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2022/2023 = Einkommensteuerbescheid 2020). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe (Kindergartenregelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €; Krippengruppe bei 5 Stunden: 291,00 €, bei 7,5 Stunden: 436,50 €) eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere
Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann
GA Schulte stellt den Beschlussvorschlag „Beitragsfreiheit,
sozialgestaffelter Elternbeitrag“ anhand einer Power-Point-Präsentation dar.
(Anlage 1). Von einer Erhöhung der Beiträge wird seitens der Gemeindeverwaltung
abgesehen, da Familien durch coronabedingte Einkommenseinbußen ohnehin
zusätzlich belastet sind.
GA Schulte weißt darauf hin, dass es derzeit zu einem Missverhältnis
zwischen den von der Gemeinde festgesetzten Krippenbeiträgen und den über den
Landkreis festgesetzten Kosten der Tagespflege kommen kann. Insbesondere in der
unteren Einkommensstufe sind die Abweichung bei einem Ganztagsplatz erheblich
und gehen somit zu Lasten eines Platzes in der Tagespflege. Eine Anpassung von
Gemeindeseite kann jedoch nicht erfolgen, da insbesondere die unteren
Einkommensstufen von finanziellen Mehrbelastungen im Rahmen der Kinderbetreuung
zu befreien sind. Diese Entwicklung müsse beobachtet werden.
Auf Nachfrage von AM Janßen berichtet EGR Jürgens, dass in
der Kindertagesstätten der Gemeinde Apen lediglich ein geringer prozentualer
Anteil gemeindefremder Kinder betreut wird. Hierbei handelt es sich um Kinder,
die im Laufe des Kindergartenjahres in die Gemeinde Apen zuziehen.
GA Schulte erläutert auf Nachfrage von AM Niedermeier, dass die Kinderkrippen voll besetzt sind. Die Tageseltern sind ebenfalls gut ausgelastet. Die anspruchsberechtigten Krippenkinder werden im Verhältnis zu 2/3 in Krippen und zu 1/3 bei Tageseltern betreut.