Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Rahmenbedingungen und die Kosten für die Errichtung einer Freilauffläche zu ermitteln und in einem nächsten Bau- und Planungsausschuss vorzustellen. Die Fraktionen werden vorab gebeten, dem Fachamt dafür eventuelle Flächen vorzuschlagen.
EGR Jürgens berichtet, dass ein Antrag von
der UWG eingegangen ist, in dem erklärt wird, warum es sinnvoll wäre, eine
Freilauffläche für Hunde zu erschaffen. Weiter kann er berichten, dass bereits
ein Antrag von der CDU vom 14.11.2019 vorlag und dieser im Februar 2020 im Bau-
und Planungsausschuss mit dem Ergebnis beraten wurde, dass das Vorhaben
kritisch gesehen wird. Es ist nicht geklärt, wer die Herstellungs- und auch die
Unterhaltungskosten übernimmt.
Die
Gemeindeverwaltung hat sich daher noch einmal eingehend mit den Anträgen
beschäftigt. Die derzeitige Problematik liegt darin, dass die Anzahl der Hunde
zunimmt und demzufolge was Größe und Beschaffenheit angeht, vermutlich keine
adäquaten Flächen zur Verfügung stehen.
Die Anleinpflicht
für Hunde gilt in der freien Landschaft und auch nur in der Brut-, Setz- und
Aufzuchtzeit. Für gewidmete Straßen und Wege, die nicht zur freien Landschaft
zählen, besteht keine Leinenpflicht. Die Verwaltung appelliert an die
pflichtbewussten Hundehalter, ihr Tier verantwortungsvoll auszuführen und sieht
davon ab, weitere Einschränkungen durch Verordnungen zu erlassen.
Auf der Suche nach
Flächen sind bereits Überlegungen erfolgt, ehemalige Spielplatzflächen in
Freilaufflächen umzuwandeln. Auch hier muss geklärt werden, was dabei alles zu
beachten wäre (Aufstellung von Müllbehältern, Bänken, Zäunen usw.) und wer für
die Kosten der Unterhaltung und Reinigung aufkommen würde.
AM Janßen erklärt,
dass die UWG den neuen Antrag vor dem Hintergrund der ausgedehnten Brut- und
Setzzeit vorgebracht hat. Ihm ist durchaus bewusst, dass die nichtgewidmeten
Straßen und Wege zur freien Landschaft gehören, diese jedoch aufgrund der
„ruhigen“ Lagen als Freilaufflächen nicht sinnvoll sind. Es muss zunächst
geprüft werden was grundsätzlich für Möglichkeiten bestehen, Flächen
auszuweisen.
AM Meyer gibt an,
dass er bereits den Antrag der CDU seinerzeit begrüßt hat, aber er noch mehr
Informationen benötigt. Die Frage nach der Akzeptanz der Bewohner steht an
erster Stelle, so dass auch die Frage aufkommt, ob eine Freilauffläche in Nähe
der beiden Hauptorte überhaupt machbar ist und wer die Kosten für die Pflege
der Fläche trägt. Er gibt zu bedenken, dass die Gemeinde finanziell derzeit
bereits stark ausgelastet ist und dass solche „Wünsche“ ebenfalls Geld kosten.
Daher sollten Anträge mit Bedacht gestellt werden und die Fraktionen müssen
sich darüber im Klaren sein, dass manche Anträge auch aus Kostengründen nicht
realisierbar sind.
AM Albrecht begrüßt
den Antrag ebenfalls und meint jedoch, dass eine Freilauffläche nicht
ausreichend wäre. Es sollte zunächst eine Fläche geplant werden und später
können weitere folgen. Freilaufflächen außerhalb der Hauptorte machen seiner
Meinung nach wenig Sinn, da Hundebesitzer ihre Tiere ins Auto verfrachten
müssten, um zu einer abgelegenen Freilauffläche zu fahren. Dort wiederum
müssten PKW-Stellplätze geschaffen werden, was mit weiteren Kosten verbunden
ist. AM Albrecht hat große Hoffnungen, die Hundebesitzer als Paten (ähnlich wie
bei den Blumenbeeten) der Flächen zu aktivieren, damit diese gepflegt werden.
AM Berends
bezeichnet auch gewidmete Straßen und Wege grundsätzlich als freie Landschaft.
Einige Hundebesitzer haben ihre Hunde nicht im Griff und so wären seiner
Meinung nach die Freilaufflächen unbedingt einzuzäunen. Hunde werden auch jetzt
bereits in ein Auto gesetzt und in der Natur laufengelassen. Diese Flächen
sollten als Freilaufflächen dienen und sind auch einfach zu unterhalten.
AM Janßen erwähnt,
dass Hundebesitzer für ihr Tier Steuern zahlen und daher auch ein solches
Angebot gegeben sein sollte.
AM Bünnemeyer
schlägt vor, die Fläche am Deich bei der Brücke (Schutzhütte) in Vreschen
Bokel, wo bereits Hunde laufen gelassen werden, als solche auszuweisen und
bittet darum, dieses zu prüfen.
BGM Huber erklärt,
dass der Deich sich im Eigentum des Leda-Jümme Verbandes befindet und dieser
die Deichflächen an Schäfer verpachtet. Der Leda-Jümme Verband sieht es nicht
gerne, wenn Hunde auf dem Deich laufen, somit wäre es schwierig dort Flächen
auszuweisen.
AM Bruns sieht
keine Notwendigkeit auf Freilaufflächen Hundekotbehälter anzubringen, da man
nicht davon ausgehen kann, dass die Besitzer die Flächen nach den
Hinterlassenschaften ihrer Hunde absuchen.
AM Meyer erklärt,
dass die Hundesteuer durchaus nicht zweckgebunden ausgegeben wird, jedoch
werden auch davon die Hundekotbehälter angeschafft und Fakt ist, dass dieses
Geld nur einmal ausgegeben werden kann. Die Fraktionen müssen sich mit ihren
Anträgen einig sein, was umgesetzt werden kann. Es müssen zunächst die Kosten
ausgewiesen werden.
Auch AM Schmidt ist
für eine Kosten-/Nutzenausweisung. Gegebenenfalls muss die Gemeinde die
Hundesteuer erhöhen.
AV Orth bemerkt
abschließend, dass Hunde überall laufen können. Die Verwaltung soll nun den
Auftrag erhalten, zu prüfen wo es machbar ist und was es kosten würde. Auch die
Hundebesitzer sollten später mit ins Boot genommen werden. Zunächst muss dafür
jedoch das Grundgerüst geschaffen werden, in dem eine Fläche gefunden und
festgestellt wird, wie sie nutzbar ist.
AV Orth liest beide
Varianten des Beschlussvorschlags vor:
A: Die Verwaltung wird beauftragt die Rahmenbedingungen und die Kosten für die Errichtung einer Freilauffläche zu ermitteln und in einem nächsten Bau- und Planungsausschuss vorzustellen. Die Fraktionen werden vorab gebeten, dem Fachamt dafür eventuelle Flächen vorzuschlagen.
B: Die Errichtung von Freilaufflächen wird aufgrund des bestehenden Angebotes in der Gemeinde Apen nicht weiterverfolgt.
BGM Huber erwähnt
noch einmal, dass der Beschluss A beinhaltet, die Kosten zu ermitteln. Dieses
ist jedoch nur möglich, wenn es konkrete Vorschläge für Flächen gibt. Die
Vorschläge dürfen gerne per E-Mail eingereicht werden.