Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ wird als sinnvolle Ergänzung für die Prozessbegleitung der Quartiersentwicklung Apen erachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte einzuleiten, um ein Fachbüro für die Prozessbegleitung zu gewinnen.

 

Neben dem Arbeitskreis sollen diesem Anlass bezogen Vertreter der im Sachverhalt genannten örtlichen Akteure hinzugezogen werden. Der Ortsbürgerverein Apen, der Bezirksvorsteher von Apen und Vertreter des Gewerbekreises Apen sind regelmäßig hinzuzuziehen.


EGR Jürgens erklärt die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 2). Herr Diekhoff von der NLG stellt weitere Ausführungen dazu an einer zweiten Präsentation (Anlage 3) vor.

 

EGR Jürgens verdeutlicht die Parallelen zum Programm der Dorferneuerung, an der die Gemeinde Apen seit 2015 teilgenommen hat. Diesem Programm geht immer ein Dorferneuerungsplan voraus, in dem jede Maßnahme aufgelistet werden musste. Es hat sich um einen großen Beteiligungsprozess mit einer geringen Hürde für den Erhalt von Fördermitteln gehandelt. Das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ wird als sinnvoller Prozess für diese Maßnahme erachtet.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Diekhoff (NLG), dass es sich hierbei um eine konzeptionelle Planung handelt, die auf das große Ganze abzielt. Innerhalb des Konzeptes sind Priorisierungen der einzelnen Konzepte möglich. Den einzelnen Konzepten können viele unterschiedliche Ideen hinzugefügt werden.

Des Weiteren werden für die einzelnen Konzepte auch unterschiedliche Fördermaßnahmen berücksichtigt. Der Stichtag für den Antrag beläuft sich auf den 01.06.2023. Die Planung kann aber auch bereits vorher beginnen.

 

BM Huber begrüßt die vorgestellte Vorgehensweise. Das Programm der Dorferneuerung bewies sich bereits als erfolgreiches Modell, bei der das Rathaus gerade im öffentlichen Rahmen Hilfe geleistet hat.

Jetzt geht es um ein Sanierungsgebiet oder auch „Handlungsgebiet“. Verwaltung und Rat müssen diesen Prozess gemeinsam gehen, denn damit werden auch Verpflichtungen eingegangen. Auch Bürger*innen werden dadurch in ihre Pflicht genommen. Durch ein Beteiligungsverfahren sollen diese in den Prozess eingebunden werden. Die NWZ wird darum gebeten das Verfahren für die Öffentlichkeit zu begleiten.

Die Verwaltung wünscht sich einen langsamen Einstieg in das Projekt, um so andere Projekte erst abschließen zu können. 2023/2024 ist somit ein realistischer Zeitpunkt. Der Verwaltung ist bekannt, dass viele Themen in Apen angegangen und koordiniert werden müssen.

 

Herr Diekhoff ergänzt, dass hier auch die Gemeinde Apen gewisse Verpflichtungen gegenüber Land und Bund eingeht. Dadurch werden Privateigentümer ebenfalls in die Pflicht genommen, indem ihr Eigentum teilweise eingeschränkt wird bzw. Verpflichtungen im Grundbuch verankert werden, wie bei der Flurbereinigung.

 

Aus den Reihen des Arbeitskreises wird nochmal verdeutlicht, dass es nur von Vorteil ist, ein Gesamtkonzept vorzuweisen, an dem auch Einwohner*innen beteiligt werden. Daher wird beantragt, den Beschluss dahingehend zu ändern, dass der Gewerbekreis Apen und der Ortsbürgerverein Apen ständige Mitglieder des Arbeitskreises sind.

 

BM Huber erklärt, dass der Gewerbekreis, der Ortsbürgerverein und der Bezirksvorsteher aus Apen ohnehin zu jeder Sitzung hätten eingeladen werden sollen. Viele andere Vereine und Ehrenämter sind auch bemüht und würden entsprechend individuell eingeladen werden.

 

BM Huber formuliert die Ergänzung zum Beschluss wie folgt:

 

„Der Ortsbürgerverein Apen, der Bezirksvorsteher von Apen und Vertreter des Gewerbekreises Apen sind regelmäßig hinzuzuziehen.“