Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2022/2023 wird wie folgt festgelegt:

 

 

 

Kindergarten

Krippe

Stufe

Sozialstaffel

Sonder-

öffnung je

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

Einkommensstufe #

angef.

1/2 Stunde

7,5 Stunden

5 Stunden

angef.

1/2 Stunde

in €

in €

in €

in €

in €

1

bis 24.000,00

9,75

195,00

130,00

13,00

2

   24.000,01 - 30.000,00

12,25

243,00

162,00

16,20

3

30.000,01 - 36.000,00

14,50

291,00

194,00

19,40

4

36.000,01 - 42.000,00

17,00

340,50

227,00

22,70

5

42.000,01 - 48.000,00

19,50

388,50

259,00

25,90

6

ab 48.000,01

21,50

436,50

291,00

29,10

 

# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindertagesstättenjahr 2022/2023 = Einkommensteuerbescheid 2020). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.

 

Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe (Kindergartenregelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €; Krippengruppe bei 5 Stunden: 291,00 €, bei 7,5 Stunden: 436,50 €) eingestuft.

 

Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.

 

Geschwisterermäßigung:

 

Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.

 

Öffnungsklausel:

 

Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.

 

Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:

 

Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann

 


RM Niedermeier erläutert, dass bereits im Jugendausschuss am 07.02.2022 über die Beitragsfreiheit für den Besuch eines Kindergartens und den sozialgestaffelten Elternbeitrag gesprochen wurde. Der Besuch einer Krippe soll weiterhin kostenpflichtig bleiben. Von einer Erhöhung der Elternbeiträge wurde im Jugendausschuss abgesehen.

 

RM Niedermeier bittet darum, dem vorliegendem Beschlussvorschlag zuzustimmen.