Beschlussvorschlag:

A Satzungsänderung:

 

11. Satzung

zur Änderung der Satzung über die Zahlung von

Entschädigung für Aufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten

 

 

Auf Grund des § 33 Abs. 1 des NBrandSchG in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds.GVBl. 2012, S. 269) zuletzt geändert durch Artikel 3 § 6 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) in Verbindung mit §§ 44, 54 und 55 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, S. 576) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.12.2021 (Nds. GVBl. S. 830) hat der Rat in seiner Sitzung am 11.12.2018 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I:

 

§ 2 Abs. 1 e wird wie folgt geändert:

 

Nimmt ein Ratsmitglied die Funktion eines Fraktionsvorsitzenden wahr, so erhält dieses eine zusätzliche monatliche Aufwandentschädigung in Höhe des einfachen Satzes des Betrages nach § 1 Abs. 1 Satz 1. Nimmt es jedoch diese Funktion zusätzlich zu einem Amt nach Buchstabe a) bis c) wahr, so wird diese Erhöhung auf 70 % des Betrages für Fraktions- oder Gruppenvorsitzende beschränkt.

 

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2022 in Kraft

 

Apen, den 15.03.2022

 


EGR Jürgens erläutert, dass gem. § 2 Nr. 1 e der Satzung über die Zahlung von Entschädigungen für Aufwand, Verdienstausfall und einem Gruppenvorsitzenden eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 190 € gewährt wird. Dies trifft derzeit bei der „Gruppe CDU/FDP“ zu.

 

Mit Antrag vom 10.02.2022 beantragt die UWG-Fraktion eine dahingehende Änderung der Satzung, dass auf die zusätzliche Gewährung einer Aufwandsentschädigung für einen Gruppenvorsitz verzichtet wird. Zur Begründung wird auf die Satzungen der übrigen Ammerlandgemeinden und Empfehlungen der Entschädigungskommission 2021 verwiesen. Unter Punkt 1.2 der Empfehlung „Abgeordnete mit besonderen Funktionen“ sind Gruppenvorsitzende nicht benannt.

 

RM Orth erklärt, dass es bereits 21 Jahre her ist, dass diese Regelung eingeführt wurde. Nicht jede Gruppe hat diese Aufwandsentschädigung in Anspruch genommen. Es wird allerdings eine Transparenz gefordert. Über die Änderung der Satzung soll offen diskutiert werden.

 

RM Albrecht würde einem solchen Vorschlag grundsätzlich zustimmen. Allerdings sollte eine Änderung nicht für die laufenden Periode, sondern die künftige Laufzeit des Rates gelten. Es kann nicht entschieden werden, ob der Annahme dieser Aufwandsentschädigung gerechtfertigt ist. Ob ein Gruppenführer die Entschädigung annimmt, bleibt diesem überlassen.

 

RM Janssen spricht sich im Namen der SPD-Fraktion dafür aus, den Antrag abzulehnen. Eine solche Entscheidung sollte vor dem Beginn einer neuen Ratsperiode getroffen werden.

 

RM Dr. Habben führt aus, dass ein Gruppensprecher viel zusätzliche Leistung erbringt und auch noch einen besonderen Ansprechpartner darstellt. Es soll außerdem nicht darum gehen, 190 € auszugeben oder einzusparen. Wenn eine Änderung des Paragraphen erfolgen soll, dann sollte die gesamte Satzung überarbeitet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

13

Enthaltung:

0