Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Apen

 

Aufgrund des § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.12.2021 (Nds. GVBl. S. 830), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 15.03.2022 für den Rat, für den Verwaltungsausschuss, für die Fachausschüsse und für die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse folgende Geschäftsordnung beschlossen:

 

Artikel I:

 

§ 5 Sachanträge

 

(1) Anträge zur Aufnahme eines bestimmten Beratungsgegenstandes in die

Tagesordnung müssen schriftlich oder elektronisch spätestens am 10. Tage vor

der jeweiligen Ratssitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister

eingegangen sein. Später eingegangene Anträge werden als

Dringlichkeitsanträge gemäß § 7 dieser Geschäftsordnung behandelt.

 

 

§ 21 Einberufung des Verwaltungsausschusses

 

(1)    Der Verwaltungsausschuss wird von der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister nach Bedarf unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen.

 

(2)    Die regelmäßige Ladungsfrist beträgt drei Tage. In Eilfällen kann diese Frist bis auf einen Tag verkürzt werden. Die Ladung muss ausdrücklich auf eine derartige Abkürzung hinweisen. Einladung und Tagesordnung sind allen übrigen Ratsmitgliedern in Abschrift nachrichtlich zuzuleiten.

 

(3)    In dringlichen Fällen kann der Verwaltungsausschuss in einer Sitzungspause der Ratssitzung einberufen werden.

 

Artikel II:

 

Die Änderung tritt am 15.03.2022 in Kraft.

 


EGR Jürgens erläutert, dass sich ein Fehler in der Geschäftsordnung befand. Die Ladungsfrist für den Verwaltungsausschuss wurde mit einer Woche festgehalten. In den vergangenen Perioden handelte es sich allerdings immer um eine drei Tages Frist. Von der Drei-Tages Frist möchte weiterhin Gebrauch gemacht werden.

EGR Jürgens bittet darum, den Fehler der Verwaltung zu entschuldigen.

 

Des Weiteren wird in § 5 Abs. 1 bzgl. Dringlichkeitsanträge auf den § 6 verwiesen. Es müsste allerdings richtigkeitshalber ein Verweis auf § 7 erfolgen.