Weihnachtswunschbaum 2021:

Die durch die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde Apen durchgeführte Weihnachtswunschbaumaktion 2021 ist trotz der Einschränkungen durch Corona gut verlaufen. Ca. 150 Kinder bis zum Alter von 13 Jahren wurden vom Fachbereich Arbeit und Soziales angeschrieben. 90 Geschenke konnten verteilt werden. 

---

Im Sozialausschuss am 02.03.2021 wurde beschlossen, das Modelprojekt Schutzengel-Huus des Diakonischen Werkes Hesel-Jümme-Uplengen gGmbH mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 3000,00 Euro zu unterstützten. Die symbolische Scheckübergabe fand am 21.05.2021 statt.

----

Die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgesetzte Verteilerquote für den Landkreis Ammerland vom 23.08.2021 betrug 383 aufzunehmende Personen. Nach dem bisherigen Verfahren der Verteilung auf die Ammerland Gemeinden und die Stadt Westerstede bedeutete das für die Gemeinde Apen ein Aufnahmesoll von 36 Personen bis voraussichtlich III. Quartal 2022. 

Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine wurde mit Schreiben vom 14.04.2022 das Gesamtverteilkontingent für den Landkreis Ammerland auf 2093 Personen hochgesetzt. Für die Gemeinde Apen erhöht sich somit die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge auf 197.

Bisher 24 Personen aufgenommen (Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia)

Die Landesaufnahmebehörde an angekündigt, ab der 21. KW wöchentlich 15 Personen (nicht Ukraine) dem Landkreis Ammerland zuzuweisen. Die Unterbringung hat in den Ammerlandgemeinden zu erfolgen.

---

Ukraine:

Aktuell sind 89 Vertriebene aus der Ukraine in der Gemeinde Apen untergebracht worden und beziehen Sozialleistungen. Viele sind in Privatunterkünften untergekommen und in von der Gemeinde angemieteten Häusern und Wohnungen.  Wieder zurück in die Ukraine gekehrt sind inzwischen 5 Personen.

Seit 2 Wochen kommen jede Woche Busse mit jeweils ca. 25 ukrainischen Vertriebenen aus den Landesaufnahmebehörden zum Landkreis Ammerland. Von dort erfolgt die Verteilung in die Gemeinden/Stadt anhand der jeweiligen freien Kapazitäten.

Seit Ende März nutz die Gemeinde Apen das Seminarhaus in Nordloh. Die Menschen aus der Ukraine, die uns vom Landkreis zugewiesen werden, werden für die ersten paar Tage dort untergebracht und ziehen von dort in private Unterkünfte oder angemietete Häuser und Wohnungen.

Aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage, ist das Angebot in der Gemeinde Apen gering. Aktuell konnten 3 Häuser und 3 Wohnungen angemietet werden. 3-4  Unterkünfte wurden uns bisher noch in Aussicht gestellt (zum Teil erst 01.08.2022). Für den Notfall/Quarantäne steht noch eine Obdachlosenunterkunft in der Buchenallee in Augustfehn zur Verfügung.

Die privaten Unterbringungsangebote (Zimmer/Mitbewohnung) gestalteten sich schwierig. Keine Möglichkeit Männer unterzubringen. Viele Angebote von Anfang März sagen ab, auf Nachfrage.

In Zusammenarbeit mit dem Azurit in Augustfehn und der Humanitären Soforthilfe Ammerland Ostfriesland, konnten schon ca. 30 Vertriebenen untergebracht werden.

Die Humanitäre Soforthilfe Ammerland Ostfriesland veranstaltet seit 2 Wochen jeden Mittwoch in der Zeit von 17.00 bis 18.30 Uhr ein Begegnungscafe in der Freikirche in Augustfehn.

---

SGB II/ SGB XII/Asyl

Weiterhin beding durch die Corona Pandemie wurde das Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) erneut verlängert und gilt derzeit im Bereich SGB II und SGB XII bis zum 31.12.2022. Die Erleichterung bezieht sich derzeit auf die Aussetzung der Vermögensprüfung und die Übernahme der vollen Kosten der Unterkunft und Heizung.

 

Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz

Einführung eines Sofortzuschlages von 20 Euro monatlich (ab Juli 2022 bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII und BVG, die Leistungen nach den für Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder für die die Eltern Kinderzuschlag erhalten. - Einmalzuschlag für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG und des BVG in Höhe von 200 Euro je Person für den Monat Juli 2022. Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro

Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 200 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird. Es soll ein Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben sein. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

 

----------

Derzeit erhalten ca. 280 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Im Bereich des 12. Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen:

Hilfe zum Lebensunterhalt = 18

Grundsicherung im Alter = 118

Hilfe zur Pflege = 15  (seit 01.04.2022 erfolgt die Bearbeitung beim Landkreis Ammerland)

Laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten aktuell 30 Personen.

Weiter erhalten aktuell 83 Vertriebenen aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (ca. 44 Bedarfsgemeinschaften in unterschiedlicher Konstellation und Alter). Aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen zum 01.06.2022 wechseln diese Personen in die Rechtsgebiete SGB II und SGB XII.

Der Fachbereich Arbeit und Soziales ist derzeit in der Vorbereitung und Umsetzung der Rechtskreiswechsel.

-------------

 

AM Scheiwe erfragt, wieviele Menschen man im Seminarhaus unterbringen kann.

 

FBL de Freese erläutert hierzu, dass im Seminarhaus 26 Betten sind. Das Seminarhaus mit Gemeinschaftsbad ist nur als Übergangslösung gedacht und nicht für eine längere Unterbringung vorgesehen.

 

AM Scheiwe fragt nach, ob der Platz auch in Zukunft ausreichend ist oder ob man sich über weitere Kapazitäten Gedanken machen muss.

 

FBL de Freese erklärt hierzu, dass im Moment wöchentlich 2 Busse zum LK Ammerland aus den LAB kommen. Die Busse sind besetzt mit 25 Personen aus der Ukraine. Diese sind auf die Ammerlandgemeinden entsprechend der Einwohnerzahlen zu verteilen. Zusätzlich gibt es ab kommender Woche Zwangszuweisungen von 15 Personen pro Woche. Hierbei handelt es sich um geflüchtete Personen aus anderen Ländern als der Ukraine.

AM Scheiwe erklärt, er habe gehört, dass auch im Azurit Menschen aus der Ukraine untergebracht sind. Er möchte hierzu gerne wissen, ob dies eine Unterbringung seitens der Gemeinde ist und ob das längerfristig so erfolgt.

FBL de Freese erläutert hierzu, dass das Azurit ist nicht von der Gemeinde angemietet ist und dies ist auch nicht geplant. Die Personen, die dort untergebracht sind, sind nicht über den Landkreis gekommen. Wir unterstützen das Azurit bei der weiteren Unterbringung. Ebenso verhält es sich mit dem Helferkreis um Louisa Blank und Nicole Gnieser. Auch dort sind wir unterstützend tätig.

 

AM Scheiwe möchte weiterhin wissen, ob das Biker Hotel in Holtgast eine weitere Alternative zur Unterbringung von geflüchteten Personen darstellt.

 

FBL de Freese erklärt hierzu, dass dies derzeit nicht geplant ist. Der Hotelbetrieb dort läuft.

 

AM Harms fragt nach wo ist der Landkreis in dieser Situation ist und ob hier nicht der Landkreis in der Verpflichtung ist, die Menschen unterzubringen.

BM Huber erläutert hierzu, dass es Freitag Gespräche beim Landkreis gab. Edewecht hat eine größere Unterkunft und diese dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Geplant ist, die Menschen aus den ankommenden Bussen dort für 2-3 Tage unterzubringen, damit die Gemeinden mehr Vorlauf haben bei der Aufnahme der ihnen zugewiesenen Personen.

 

Herr Tammen erfragt, ob es einen Austausch zwischen den Gemeinden gibt und ob man sich hier gegenseitig unterstützt.

 

FBL de Freese erklärt, dass jede Gemeinde täglich die freien Betten meldet. Entsprechend der erfolgten Meldungen werden die Gemeinden bei der Verteilung berücksichtigt. Die Verteilung der ankommenden Menschen erfolgt nach Einwohnerzahl des Ortes.