Alle Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, haben eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner/-innen müssen eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen. Sie haben die Aufgabe, zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune beizutragen. Grundlage dieser Arbeit ist das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz.

 

Die Gleichstellungsbeauftragten haben eine beratende Funktion in Themen, welche die Gleichstellung betreffen. Sie sind nicht an fachliche Weisungen gebunden und haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs in allen politischen Gremien Rederecht. Sie wirken nach Maßgaben an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. 

Fortbildung

 

Seit dem 01.11.2016 bin ich für die Gemeinde Apen, mit ihren rund 12.000 Einwohnern, ehrenamtlich als Gleichstellungsbeauftragte tätig. Um Einblicke in die Aufgaben zu erhalten, habe ich an einer 2-tägigen Fortbildung in Hannover teilgenommen

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Beratungsangebot / Sprechstunde

Hauptberuflich bin ich als kaufmännische Angestellte tätig.  Zu Beginn meiner Tätigkeit habe ich Beratungen telefonisch von zu Hause aus oder individuell nach terminlicher Absprache angeboten. Seit Ende 2021 biete ich nun an jedem 3. Dienstag im Monat eine persönliche Sprechstunde im kleinen Beratungszimmer im Empfangsbereich an.

An mich wenden sich Frauen, wenn Sie

-              Informationen und Auskünfte wünschen

-              sie sich als Frau benachteiligt fühlen

-              sie Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen

-              Kontakte zu Frauengruppen oder Frauenorganisationen suchen

-              Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen in unserer Gemeinde haben

-              eine Veranstaltung / Projekt oder Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten durchführen möchten.

-              die Gleichstellungsbeauftragte zu einem Gespräch einladen möchten

Personalauswahlverfahren

 

Auch in Personalangelegenheiten ist eine Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten Pflicht.  Ich nehme daher an allen Vorstellungsgesprächen teil. Per Mail erhalte ich vorab die Unterlagen der eingeladenen Personen. Die Termine werden von der Verwaltung zeitlich so vereinbart, dass meine Teilnahme möglich ist. Lediglich an zwei Terminen konnte ich in meiner Zeit als Gleichstellungsbeauftragte nicht teilnehmen. Für diese Stellen gab es allerdings jeweils nur Bewerber/innen eines Geschlechts. 

Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ammerland

Regelmäßig habe ich an den Treffen der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Ammerland, sowie der nebenberuflichen Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Wiefelstede teilgenommen bzw. selber organisiert, um einen Informations- sowie Erfahrungsaustausch zu erreichen.

Schwerpunkt dieser Treffen war z.B. das Thema Gewalt gegen Frauen. Insbesondere die Beantragung, Planung und Erstellung eines Frauenhauses in unserer Region war ein wichtiger Punkt, über den uns die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Anja Kleinschmidt informiert hat.  Leider konnte pandemiebedingt keine Besichtigung des Frauenhauses vor Inbetriebnahme erfolgen.

Die letzten gemeinsamen Projekte dieses Kreises waren die Beleuchtung des Rathauses (Orange Day) am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und ein digitaler Talk mit Bärbel Schäfer und Susanne Fröhlich am Weltfrauentag.

 

Veranstaltungen

Nebenbei habe ich z.B. Filmvorführungen über Frauenrelevante Themen veranstaltet. Ein besonderes Highlight waren die Flohmärkte für Frauen. Dieses Angebot ist bei den Aper Frauen und auch bei Frauen aus anderen Gemeinden sehr beliebt. Diese Veranstaltung ist jedoch mit einem sehr großen Zeitaufwand verbunden und konnte nur mit Hilfe von Frauen aus dem Förderverein der Grundschule Apen oder den Mädchen aus der Jugendfeuerwehr Apen stattfinden.

Aufgrund der Corona Pandemie konnten in den letzten beiden Jahren allerdings keine Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden.

 

 

Präventionsrat

Seit letztem Jahr bin ich Vorsitzende in dem neu gegründeten Präventionsrat und berufe diesen halbjährlich ein. Zusammen mit der Personalratsvorsitzenden, der Jugendpflege, dem Seniorenbeauftragten und der Diakonie wird sich über die aktuelle Situation bzw. Arbeit in der Gemeinde ausgetauscht. 

 

Politische Gremien

Im Jugend-, und Sozialausschuss bin ich als festes Ausschussmitglied eingesetzt. Dazu habe ich in der Gemeindepolitik als Gleichstellungsbeauftragte das Recht an allen Sitzungen, auch im nicht öffentlichen Teil, teilzunehmen. Die Ausschussunterlagen werden mir zur Lesung bereitgestellt.

Entscheidungen und Beschlüsse von Verwaltung und Gemeinderat, an denen die Gleichstellungsbeauftragte nicht nachweislich mitgewirkt hat, sind, sofern sie Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben können, nicht rechtssicher und anfechtbar. Daher ist für mich eine Teilnahme am Verwaltungsausschuss und den Ratssitzungen verpflichtend und werden in meiner Terminplanung vorrangig berücksichtigt.

 

Frauen in der Politik

Laut Niedersächsischem Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sollen kommunale Gremien paritätisch nach Geschlecht besetzt werden. Erfreulich ist daher, dass in dieser Regierungsperiode, zwei weibliche Ratsmitglieder zu stellvertretende Bürgermeisterinnen gewählt wurden. Somit ist der Verwaltungsausschuss nicht mehr „reine Männersache“.  In allen politischen Gremien der Gemeinde sind Frauen zwar vertreten, jedoch bei weitem nicht in der geforderten bzw. angestrebten Größenordnung. Lediglich 6 der 28 Gemeinderatsmitglieder sind weiblich.

In meiner Zeit als Gleichstellungsbeauftragte ist mir aufgefallen, dass besonders den Frauen die Vereinbarkeit von Beruf / Familie und auch Ehrenamt schwerfällt. Deshalb habe ich die Ratsfrauen zu einem Informations- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Weitere Treffen sind geplant, aber auch hier macht sich die zeitliche Belastung der Frauen bemerkbar.

Corona Pandemie

In der Corona Pandemie hat sich gezeigt, dass Hausarbeit und Homeschooling neben der Arbeit, in erster Linie auf den Frauen lastet. Laut einer Umfrage folgt die Verteilung der Aufgaben in der Familie immer noch vorwiegend den klassischen Rollenbildern. Wie sich mir bei der Teilnahme am Präventionsrat des Landkreises oder auch bei den Treffen mit den anderen Gleichstellungsbeauftragten zudem zeigte, ist das Gewalt in Partnerschaften und Familie während der Corona-Krise deutlich gestiegen ist.

 

Fazit

Ehrenamtliche kommunale Gleichstellungsbeauftragte haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Sie können aber auf Grund der Ehrenamtlichkeit ihre Arbeitsschwerpunkte nur nach persönlichem Zeitbudget und Ressourcen umsetzen.