Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die beiden Haltestellen an der Hauptstraße in Apen auf Höhe der Schützenstraße / Altenkamp entsprechende Fördermittel zu beantragen.

 

Der ermittelte Eigenanteil ist zur Haushaltsberatung für 2023 anzumelden.

 


VA Gurk informiert, dass die Gruppe CDU/FDP einen Antrag für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen an der Schützenstraße gestellt habe. Die Gemeinde Apen hat aufgrund der kurzen Frist für die mögliche Abgabe eines Förderantrages Schwierigkeiten, ein Planungsbüro zu finden, welches die Unterlagen bis zum 30.05.2022 zusammenstellen könnte. Eine vorläufige Kostenschätzung habe ergeben, dass ein Förderantrag im vereinfachten Verfahren über den ZVBN nicht möglich sei, da die Kosten für den Bau einer Bushaltestelle 100.000,00 € nicht übersteigen dürfe. Die vorliegende Kostenschätzung für die Bushaltestelle an der Schützenstraße liege bei 118.000,00 € und auf der gegenüberliegenden Seite bei 84.000,00 €. Die Verwaltung arbeite nun mit Hochdruck an der Fertigstellung des Förderantrages.

BM Huber berichtet, dass er erschrocken über die hohen Kosten sei. Die Förderquote hierfür liege jedoch auch bei 87,5 %. Er fragt, bis wann die Maßnahme umgesetzt werden müsse.

VA Gurk erklärt, dass die Umsetzung bis Ende 2023 zu erfolgen habe.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass noch nichts beschlossen sei und mit einem Maximalbetrag die Kostenschätzung erstellt wurde, um das Maximum an Förderung zu erhalten.

AM Martens findet den Antrag grundsätzlich gut, da die Bushaltestelle an der Hauptstrecke zwischen Augustfehn, Apen und Westerstede läge. Er fragt nach ob die 118.000,00 € für beide Bushaltestellen gelten?

VA Gurk erklärt, dass die Summe nur für die nördliche Haltestelle an der Schützenstraße gelte. Er erläutert weiter, dass auch der Planer nicht wisse, wie sich die Preise entwickeln werden.

Der Vertreter des Behindertenbeirates Herr Tammen gibt zu Protokoll, dass es einen Beschluss gäbe, wonach pro Jahr 2 Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden sollten. Falls jedoch der Kämmerer „auf die Bremse“ trete, könne auch ein Jahr ausgesetzt werden, um Förderanträge auf den Weg zu bringen.

AM Martens sieht es wie Herr Tammen. Die Förderanträge sollten auf den Weg gebracht werden.

AM Dr. Habben kann berichten, dass es sich dort um eine heikle Stelle handele und die Bevölkerung bewusst darum gebeten habe, dort etwas zu bewirken.

Herr Tammen regt dazu an die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von der „Alten Molkerei“ bis zum „Altenkamp“ zu verlängern.