Ein Einwohner fragt nach der Umleitungsbeschilderung während des Ausbaus der Stahlwerkstraße.

FBL Rosendahl berichtet, dass bei der Ausschreibung bereits darauf geachtet wurde, dass bei einer Vollsperrung eine offizielle Umleitung erfolge. Klassifizierte Straßen (Kreis- und Landesstraßen) müssen auch über klassifizierte Straßen umgeleitet werden.

Ein anderer Anwohner weist die Gemeinde Apen darauf hin, dass das Geländer der Rampe beim Bahnhof über den Bordstein rage, dieses laut der entsprechenden Richtlinien jedoch vor dem Bordstein sein müsste. Somit habe die Straße nicht die benötigte Breite von 6,00 m. Weiter regt er an, im Kurvenbereich eine Halteverbotszone einzurichten und die Straße mit einer abknickenden Vorfahrt zu versehen.

FBL Rosendahl erklärt, dass die Deutsche Bahn das Problem mit dem Geländer ebenfalls erkannt habe und die Situation ändern werde. Eine Halteverbotszone einzurichten sei jedoch schwierig, da sich der besagte Platz in Privatbesitz befände. Geplant wären laut den Besitzern jedoch Blumenkübel im Bereich vor dem Biergarten.

Weiter wird gefragt, ob die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h weiter vorgezogen werden könne.

FBL Rosendahl berichtet, dass die Geschwindigkeitsreduzierung bereits angeordnet sei und nur noch die Anordnung für den Zebrastreifen im Bereich der Treppenanlage fehle. Der Zebrastreifen werde bei der Treppenanlage angebracht, da man davon ausgehe, dass man vom Bahnsteig aus an der Treppenanlage auf die Straße trete.

Ein Anwohner fragt nach dem Termin für die Inbetriebnahme der Fahrstuhlanlage am Bahnhof.

VA Gurk berichtet, dass die Gemeinde Apen bisher nicht wisse, wann mit einer Inbetriebnahme zu rechnen sei. 

 

Anmerkung der Verwaltung: Nach der Sitzung wurde Kenntnis erlangt, dass die Fahrstuhlanlage voraussichtlich Ende Juni in Betrieb genommen werden soll.