Sitzung: 13.10.2015 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltung: 1
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 28, 1. Änderung –
Vreschen-Bokel, Weißdornstraße – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext
ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am
13.10.2015 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen
vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu
unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB
abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr.
18, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei
der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 28, 1.
Änderung, öffentlich bekannt zu machen.
RH Reil erläutert den Sachverhalt anhand einer Skizze.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
24 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |