Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 28, 1. Änderung – Vreschen-Bokel, Weißdornstraße – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellung­nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Ab­wä­gungs­text ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 13.10.2015 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Ver­fahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 18, 1. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 28, 1. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.

 


RH Reil erläutert den Sachverhalt anhand einer Skizze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

24

Nein:

0

Enthaltung:

1