FBL Kock stellt anhand einer Präsentation den Sachstand der Grundsteuerreform in Niedersachsen vor.

 

AM Orth fragt, wie der Lagefaktor berechnet wird. FBL Kock führt hierzu aus, dass der Bodenrichtwert der Gemeinden den Lagefaktor ergibt.

 

AM Bünnemeyer erfragt, warum der Hebesatz angepasst wird. Denn wenn der Messbetrag mit dem angepassten Hebesatz multipliziert wird, würde das keinen Sinn ergeben. FBL Kock führt aus, dass die Anpassung erfolgt um die Einnahmen der Gemeinden auf dem gleichen Level halten. Durch den neuen Messbetrag werden sich die Beträge der Bürger/innen ändern. AM Orth erwidert, dass die Gemeinde durch den Hebesatz nicht mehr und nicht weniger Steuern erhalten soll.

 

AM Bünnemeyer merkt an, dass in dem Schreiben vom Land steht, dass die Steuererklärung selbst gemacht werden soll oder man sich an seinen Steuerberater wenden soll. Die Eigentümer oder auch die Steuerberater haben lediglich 4 Monate Zeit für die Einreichung und das Land hat dann 2 Jahre Zeit um den Messbetrag festzusetzen.

 

AV Dr. Habben fragt, ob bei dem Hebesatz ein Ab- oder Aufrunden erlaubt ist. Dazu sagt FBL Kock, dass hierzu noch keine weiteren Angaben gemacht wurden.