Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 47, 2. Änderung – Apen, Sport­platzgelände – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Vertreter öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Apen am 13.10.2015 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Der Flächennutzungsplan weist für einen Teilbereich der Sondergebietsfläche eine Grünanlage mit der Zweckbestimmung „Sport-/Bolzplatz“ auf und wird im Wege der Anpassung für den Bereich der Sondergebietsfläche berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 54. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Apen, Sportplatzgelände -.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Berichtigung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung, öffentlich bekannt zu machen.

 


RH Reil erläutert den Sachverhalt anhand einer Skizze.