Sitzung: 13.10.2015 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 47, 2. Änderung –
Apen, Sportplatzgelände – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Vertreter öffentlicher Belange. Der
Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde
Apen am 13.10.2015 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen
vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu
unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr.
47, 2. Änderung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei
der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Der Flächennutzungsplan weist für einen Teilbereich der
Sondergebietsfläche eine Grünanlage mit der Zweckbestimmung „Sport-/Bolzplatz“
auf und wird im Wege der Anpassung für den Bereich der Sondergebietsfläche
berichtigt. Der Rat der Gemeinde Apen billigt die 54. Berichtigung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Apen, Sportplatzgelände -.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 54. Berichtigung des
Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 47, 2. Änderung, öffentlich
bekannt zu machen.
RH Reil erläutert den Sachverhalt anhand einer Skizze.