Sitzung: 13.10.2015 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 121 – Augustfehn I,
Am Kanal – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffetnlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates vom 13.10.2015 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen
vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu
unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB
abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr.
121 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme
der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 121
öffentlich bekannt zu machen.
RH Reil erläutert die Beschlussvorlage.