Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Das Städtebauförderprogramm „lebendige Zentren“ wird als sinnvolle Ergänzung für die Prozessbegleitung der Quartiersentwicklung Apen erachtet. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte einzuleiten, um ein Fachbüro für die Prozessbegleitung zu gewinnen.

 

Neben dem Arbeitskreis sollen diesem Anlass bezogen, Vertreter der im Sachverhalt genannten örtlichen Akteure hinzugezogen werden. Der Ortsbürgerverein Apen, der Bezirksvorsteher von Apen und Vertreter des Gewerbekreises Apen sind regelmäßig hinzuzuziehen.  

 


EGR Jürgens kann berichten, dass die Gemeinde Apen und die Samtgemeinde Jümme seinerzeit in interkommunaler Zusammenarbeit in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ aufgenommen wurde. Das Handlungspapier hierfür habe viele Türen auch für andere Projekte geöffnet.

 

Zur weiteren Darstellung begrüßt EGR Jürgens den Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Herrn Diekhoff von der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG).

Herr Diekhoff stellt sich zunächst vor und erläutert weiter, er prüfe Ansatzpunkte der Förderprogramme, z.B. was auslaufe und welche Maßnahmen in andere Programme übergehen können. Er würde dementsprechend die Gemeinde beraten. Er berichtet, dass viele Konzepte erstellt, aber nicht alle Ziele erreicht wurden.
Für die Zukunft werden zunächst Ideen von Bürgermeister und EGR gesammelt und danach schaue man, wie eine Umsetzung erfolgen könne.

Das Programm wurde im Jahr 2020 in „Lebendige Zentren“ umbenannt. Ziel sei der Erhalt und die Weiterentwicklung von Stadt- und Ortskernen als attraktive Orte für Wohnen, Arbeit, Wirtschaft und Kultur mit Schwerpunkten bauliche Maßnahmen, Verbesserung der städtischen Mobilität und Erhaltung von öffentlichem Raum. Als Praxisbeispiel nennt er die „Untere Nadorster Straße“ in Oldenburg, die mit der Förderung dort den Handel unterstütze und die Attraktivität für Kunden und Anlieger steigere.

Die Planungswünsche der Gemeinde Apen könne man sich in Hannover gut vorstellen und Förderanträge sollten daher gestellt werden. Bei der Förderung handele es sich um eine 2/3 Förderung von Bund und Land, so dass die Gemeinde nur 1/3 Eigenanteil trägt, vorausgesetzt die Förderkriterien sind erfüllt.

Voraussetzung ist ein „integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK). Ergebnis des ISEK ist es, handlungsorientierte Karten und Pläne zu entwickeln. Die NLG könne das geforderte ISEK erstellen, dafür müsse herausgefunden werden, was Apen benötige.

EGR Jürgens fragt, ob auch eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werde, bevor die NLG ein ISEK erstelle.

Herr Diekhoff erklärt, dass eine großflächige Bürgerbeteiligung stattfinde, diese jedoch auch individuell anpassbar wäre.

AM Scheiwe gibt an, dass ein ISEK alles erfasse (Wohnen, Kultur, Sport). BM Huber ergänzt, dass ein ISEK die ganze Gemeinde erfasse und nicht wie bei der Dorferneurung nur einen Teil der Gemeinde.

Herr Diekhoff erklärt, dass bei der Dorfentwicklung auch alles erfasst werde, es jedoch ganz einfach gehalten sei. Im ISEK sind konkrete Formulierungen erforderlich. Der Bürgerbeteiligungsprozess wird sehr offengehalten, damit möglichst viel in das ISEK aufgenommen werden kann. Die NLG möchte eine schnelle Umsetzung durchführen.

AM Scheiwe fragt nach, wie „voll“ das Förderprogramm sei.

Herr Diekhoff kann berichten, dass die „Töpfe“ voll sind, es in einem halben Jahr jedoch schon wieder ganz anders aussehen könne.

AM Schmidt gibt an, dass bereits eine Sitzung des Arbeitskreises Quartiersentwicklung stattgefunden habe. Er wäre daher für eine schnelle Umsetzung, da seiner Meinung nach BAL Rosendahl sicherlich auch schon einige Vorschläge in seiner Schublade habe.

VA Gurk möchte wissen, wie es sich verhält, wenn eine Kostenschätzung für den Förderantrag aufgestellt wurde, die Kosten jedoch immens steigen.

Herr Diekhoff kann dazu berichten, dass die Fördersumme fix sei und das Projekt nicht umsetzbar wäre, wenn die Kosten ins Uferlose steigen würden.

AM Gerdes ist der Meinung, dass die Politik in Sanierungsgebieten Rechte und Pflichten gegenüber der Bevölkerung habe. Er fragt, ob es verpflichtend sei, die Umsetzung dort durchzuführen, wenn ein Förderantrag gestellt werde.  

Herr Diekhoff erklärt, dass eine Umsetzung nicht unbedingt verpflichtend sei. In ausgewiesenen Sanierungsgebieten bestehen auch andere Möglichkeiten, falls sich nicht alle Eigentümer einig sind. Die Frist für die Antragstellung wäre der 01.06.2023.

AV Orth dankt Herrn Diekhoff für die Ausführungen und verabschiedet ihn.