Sitzung: 13.10.2015 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der öffentlichen Auslegung der Innenbereichssatzung „Vreschen-Bokel,
Hauptstraße“ vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der
Niederschrift über die Ratssitzung am 13.10.2015 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3
in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB im vereinfachten
Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Innenbereichssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei
der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Innenbereichssatzung
„Vreschen-Bokel, Hauptstraße“ öffentlich bekannt zu machen.