Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Innenbereichssatzung „Vreschen-Bokel, Hauptstraße“ vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Ratssitzung am 13.10.2015 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Das Bauleitplanverfahren wurde gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Aus diesem Grunde wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB als Satzung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Innenbereichssatzung „Vreschen-Bokel, Hauptstraße“ öffentlich bekannt zu machen.