Anhand der Mitteilungsvorlage und der Präsentation erläutert GA Schulte den Stand zur Ausführung des Digitalpakts. Die Förderrichtlinie ist in verschiedene Stufen eingeteilt. Die erste Stufe „Infrastruktur“ ist abgeschlossen. Derzeit erfolgt die Ausstattung mit festen Geräten. Letzte Stufe ist die Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Die Ermittlung des Bedarfs erfolgt in Absprache mit den einzelnen Schulen. Die Höchstsumme für mobile Endgeräte in Höhe von    25.000,-. € gilt je Schule unabhängig von deren Größe oder Schülerzahl. Die Gesamtsumme der finanziellen Mittel soll vollständig ausgeschöpft werden.

Der Digitalpakt gilt ausschließlich für Investitionen innerhalb der Schule. Der Gebäudeanschluss an das Internet ist davon nicht erfasst. Die Anschlüsse der Schulen an das Glasfasernetz werden durch ein anderes Programm gefördert. Die Hausanschlüsse sind teilweise schon installiert, die Hauptleitungen sind allerdings noch nicht in Betrieb. Provider-Verträge konnten noch nicht abgeschlossen werden. Lt. technischer Anlage zum Digitalpakt werden 30 MBits als Richtwert für Klassenräume empfohlen.

Schülervertreter Adams weist ausdrücklich darauf hin, dass die Internetbandbreite für die schulische Nutzung an der IGS momentan dadurch verringert ist, dass SchülerInnen das Passwort geknackt haben und mit den privaten Handys das Netz nutzen.


ANMERKUNG DER VERWALTUNG: der Hinweise wurde an die Schule und Herrn Korkmaz (IT-Systemadministrator der Gemeinde Apen für die Schulen) weitergegeben. Es wird technisch dafür gesorgt, dass nur registrierte (Schul-) Geräte im Netz zugelassen sind.

Es besteht auch die Möglichkeit, private Endgeräte mitzubringen und für den Unterricht zu nutzen. Sie können entsprechend (z.B. über die Plattform i-Serv) eingebunden werden.