VA Siefert erläutert den Tagesordnungspunkt IGS: Zügigkeiten/ Losverfahren zu den hohen Anmeldezahlen für die IGS und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit eines Losverfahrens, das am 09.06.2022 durchgeführt wurde.

Auf die Ausführungen, dass auch eine 5-Zügigkeit mit Umnutzung von Fach- und Differenzierungsräumen aufgefangen werden kann, entgegnet SV Adams, dass bereits eine hohe Auslastung gegeben ist und ihm insofern nicht bekannt ist, welche Räume durch Umnutzung zur Verfügung stehen sollen. Hierzu verweist VA Siefert auf die Möglichkeit zur Umorganisation von Räumen, die zwar mit Einschränkungen verbunden sein wird, mit der Schulleitung jedoch besprochen ist. Auch für die Ausstattung mit ausreichendem Mobiliar ist gesorgt.

BM Huber deutet die hohen Anmeldezahlen als ein gutes Signal der Schulentwicklung, auf das die Gemeinde stolz sein kann. Um ein gutes Schulangebot zu halten, muss die Teilung von Klassen zur Vermeidung großer Schulklassen Vorrang vor der begrenzten Nutzung von Räumlichkeiten haben. Insofern muss ggfs. eine Doppelnutzung von Schul- oder auch Fachräumen erfolgen.

Bezüglich der Abwanderung Aper Kinder zur FCSO Veenhusen (IGS) stellt VA Siefert anhand der Fahrtkostenabrechnungen einen rückläufigen Trend dar.

Auf Nachfrage von AM Delger, wie im Falle der 5-Zügigkeit der Bedarf an Lehrkräften gedeckt wird, führt VA Siefert aus, dass die Zuweisung von Lehrerstunden anhand des Bedarfs am ersten Schultag erfolgt. Das Land Niedersachsen ist sodann in der Pflicht, diesen Bedarf zu decken, dabei hat eine IGS Vorrang vor einer OBS.

EGR Jürgens weist zur Frage, ob eine Entwicklung der Schülerzahlen für die nächsten Jahre absehbar ist und steigende Schülerzahlen etwa insbesondere auf Zuzüge zurückzuführen sind, auf die Untersuchung der Sparkassenstiftung, die u. a. Aussagen zur Entwicklung der Bevölkerungsstruktur liefern soll, hin.

Die zusammenfassende Feststellung von AV Meyer, dass spätestens ab Jahrgang 6 zukünftig von einer 5-Zügigkeit auszugehen ist, bejaht VA Siefert. Da Plätze nicht gezielt freigelassen werden können, kann dieser Entwicklung nicht durch eine Reduzierung der Schülerzahlen in Jahrgang 5 entgegengewirkt werden, bevor hierzu keine Abstimmung mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung erfolgt ist.