VA Siefert erläutert die Bedeutung des Anspruches auf Ganztagsbetreuung und stellt heraus, dass sich der Anspruch aus dem SGB VIII ergibt, das sich grundsätzlich an Träger der Kinder- und Jugendhilfe und nicht an die Schulen richtet. Viele grundsätzliche Fragen zur Umsetzung, Organisation und Zuständigkeit sind vom Land noch nicht abschließend entschieden worden, weshalb der NSGB fünf Eckpunkte aufgestellt hat, die im Rahmen der Verhandlung mit dem Land berücksichtigt werden sollen.

Neben den offenen Fragen zur organisatorischen Umsetzung des Anspruchs ist auch die finanzielle Umsetzung, insbesondere für erforderliche Baumaßnahme, offen. Es besteht die Gefahr, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zu einem Ausschluss von Fördermitteln führt, während gleichzeitig zu befürchten ist, dass Baumaßnahmen bei späterem Beginn nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können.

Auf Nachfrage, inwieweit eine Betreuung auch durch die Jugendpflege erfolgen kann, wird darauf verwiesen, dass die Betreuung der Jugendpflege inkl. der Ferienbetreuung ein freiwilliges Angebot der Gemeinde Apen als familienfreundliche Gemeinde darstellt. Dies ist losgelöst vom Ganztagsanspruch zu betrachten.

BM Huber führt hierzu aus, dass das Land einen Paradigmenwechsel vornimmt. Nach dem Ausbau des Ganztagsanspruchs in Kindertagesstätten sollen nunmehr auch in Grundschulen Betreuungszeiten von acht Stunden täglich abgedeckt werden. Der Gesetzgeber erhält dabei insbesondere Druck von der Wirtschaft.

Im Landkreis Ammerland haben sich die Hauptverwaltungsbeamten darüber ausgetauscht, dass bereits bestehende Horte geschlossen werden, da der Ganztagsanspruch durch ein schulisches Angebot abgedeckt werden soll.

Die Thematisierung dieses Tagesordnungspunktes dient laut BM Huber insbesondere der Sensibilisierung des Schulausschusses für das Thema Ganztagsanspruch. Es wird zu bestimmen sein, ob auch die Grundschule Nordloh in eine Ganztagsschule überführt wird. Die Schulleitung spricht sich für ein Ganztagsangebot aus. Ggfs. wird im nächsten Schulausschluss eine entsprechende Beschlussvorlage eingehen.

Unabhängig vom Ganztagsanspruch ist die Situation um die Mittagsverpflegung an den Grundschulen der Gemeinde prekär und wirft ohnehin dringenden Handlungsbedarf auf, für den ggfs. nunmehr Fördermittel bereitstehen könnten.

AM Delger geht davon aus, dass, ähnlich wie bei der Einführung der beitragsfreien Kindergartenbetreuung, ab der Einführung der Ganztagsbetreuung an Schulen ebenfalls eine höhere Inanspruchnahme zu verzeichnen sein wird.

Als Elternratsvorsitzender hat AM Delger außerdem in Gesprächen mit Frau Uffken ebenfalls Zustimmung zu einer möglichen Umwandlung zur Ganztagsschule erfahren. Hinsichtlich einer möglichen Mittagsverpflegung an der Grundschule in Nordloh schlägt AM Delger vor, die Option zu prüfen, den Schulkindergarten an die Grundschule in Apen zu verlegen, wo sie im Übrigen zentraler gelegen wäre, um die sodann freiwerdende Räumlichkeit in Nordloh für die Mittagsverpflegung zu nutzen.

VA Siefert erläutert hierzu, dass entsprechende Überlegungen an Frau de Boer im Rahmen der Planung des Schulstandortes Apen bereits herangetragen und von ihr entsprechend berücksichtigt wurden.

AM Niedermeier erkundigt sich nach den Anforderungen an die Räumlichkeiten für eine Ganztagsbetreuung, da die Janosch Grundschule an ihrer Kapazitätsgrenze bereits angekommen ist und laut Aussage der Schule im Rahmen einer Schulbegehung festgestellt wurde, dass zu wenige Sanitäreinrichtungen und Ruheräume vorhanden sind.

BM Huber unterstreicht, dass nunmehr die Grundschulen hinsichtlich baulicher Maßnahmen am Zuge sind und durch den beauftragten Architekten bereits eine Untersuchung der Janosch Grundschule erfolgt. Welche Anforderungen die Ganztagsbetreuung fordert, ist weiterhin offen.

AM Harms wirft ein, ob im Gespräch mit Herrn Krüger dieser ggfs. hat verlauten lassen, ob die KVHS gGmbH auch Angebote zur Ganztagsbetreuung anbieten könnte. GA Schulte verneint dies, schließt aber nicht aus, dass diesbezüglich auch hinsichtlich der Gestaltung der Ganztagsbetreuung eine Zusammenarbeit erfolgen könnte.

AM Berends äußert Bedenken zur Realisierung des 100 % Finanzierungswunsches des NSGB. VA Siefert ergänzt, dass voraussichtlich ein Windhundprinzip zur Vergabe der Fördermittel eingesetzt wird.

BM Huber fasst zusammen, dass für Nordloh bereits Lösungsansätze und in Apen entsprechende Räumlichkeiten verfügbar sind, in Augustfehn allerdings umfangreichere Maßnahmen notwendig sein werden.