VA Siefert erläutert den Sachverhalt zur Verrechnung der Schulkosten für Schüler der IGS mit der Stadt Westerstede durch vertragliche Vereinbarung. In dem Gespräch mit Vertretern der Verwaltung der Stadt Westerstede ist die Vereinbarung von Pauschalen in den Raum gestellt worden. Somit würde unabhängig von der jeweiligen Schulform gegenseitig der gleiche Betrag für auswärtige Schüler aus Westerstede oder Apen erhoben werden.

Zugrunde gelegt werden soll dabei die Anzahl der SchülerInnen zum Stichtag 01.09. des Vorjahres und als Abrechnungszeitraum soll das Haushaltsjahr (nicht Schuljahr) dienen.

Da beabsichtigt ist, ab dem 01.01.2023 zum Stichtag 01.09.2022 mit der Abrechnung zu beginnen, wird die vertragliche Vereinbarung zur Schulkostenabrechnung voraussichtlich als Beschlussvorlage in den nächsten Schulausschuss am 19.09.2022 eingehen. Die Zielformulierung wird lauten: für alle Schulformen wird dieselbe Abrechnungspauschale angestrebt. Dies gilt in beide Abrechnungsrichtungen.

Auf Nachfrage von AM Rosenau, ob die Zahlungen zwischen Apen und Westerstede ausgeglichen sein würden, erläuterte VA Siefert, dass durch den Umstand, dass die SchülerInnen der Gemeinde Apen für den Besuch einer Förderschule oder der gymnasialen Oberstufe nach Westerstede wechseln müssen, eher davon auszugehen ist, dass die Gemeinde Apen einen höheren Gesamtbeitrag an Westerstede zahlen muss.

Mit Schulträgern außerhalb des Landkreises kann auch ohne Vertrag abgerechnet werden. Grundlage ist dann keine Pauschale, sondern eine Spitzabrechnung. Zunächst soll jedoch der Vertrag mit Westerstede abgeschlossen werden, bevor im nächsten Schritt weitere Abrechnungen geprüft werden können. Bislang erfolgt noch keine Abrechnung mit dem Landkreis Leer, der die Schulträgerschaft für den Sekundarbereich I im Landkreis Leer innehat.

AV Meyer schließt den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass derzeit ein Wechsel der Schulträgerschaft für Förderschulen im Landkreis Ammerland thematisiert wird.