Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Apen vom 06.01.2012

 

§ 1

Absatz I:

 

§ 9 der Hauptsatzung wird gestrichen.

 

§ 9 wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 9 Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen

 

  1. Satzungen, Verordnungen, Genehmigungen von Flächennutzungsplänen sowie öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Apen werden - soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der Adresse https://apen.de/ im elektronischen Amtsblatt für die Gemeinde Apen verkündet bzw. bekannt gemacht.

 

  1. Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen - soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist - im Internet unter der Adresse https://apen.de/ im elektronischen Amtsblatt für die Gemeinde Apen.

 

§ 2

 

Die Änderung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Apen, 12.07.2022

Huber, Bürgermeister

 

 


Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass Rechtsquellen einer Kommune bisher öffentlich bzw. ortsüblich bekannt gemacht werden müssen, um ihre Rechtswirkung zu erhalten. Bisher wurde die Bevölkerung über Print-Medien wie die NWZ und das Amtsblatt des Landkreises Ammerland informiert.

 

Nun lässt eine Änderung im NKomVG auch eine digitale Bekanntmachung zu. Folglich wird die Gemeinde Apen in der Zukunft ihre Bekanntmachungen über ein eigenes digitales Amtsblatt vornehmen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Internetadresse der Gemeinde Apen im Beschluss ergänzt wurde, um eine bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten.