Sitzung: 12.07.2022 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/987/2022
Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde
Apen
für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBL S. 191) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 12.07.2022 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die
bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge –Euro |
erhöht
um -Euro- |
Vermindert
um -Euro |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge
festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
19.053.100 |
1.188.500 |
0 |
20.241.600 |
ordentliche Aufwendungen |
19.507.000 |
343.700 |
20.000 |
19.830.700 |
außerordentliche Erträge |
311.400 |
0 |
0 |
311.400 |
außerordentliche Aufwendungen |
0 |
73.000 |
0 |
73.000 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
17.786.300 |
1.188.500 |
0 |
18.974.800 |
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit |
17.571.800 |
283.600 |
20.000 |
17.835.400 |
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit |
2.012.200 |
1.275.200 |
0 |
3.287.400 |
Auszahlungen für
Investitionstätigkeit |
4.221.500 |
4.917.500 |
229.600 |
8.909.400 |
Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
2.209.300 |
2.830.700 |
0 |
5.040.000 |
Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit |
580.000 |
0 |
16.000 |
564.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen
des Finanzhaushalts |
22.007.800 |
5.294.400 |
0 |
27.302.200 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen
des Finanzhaushalts |
22.373.300 |
5.201.100 |
265.600 |
27.308.800 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der
bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.209.300 Euro um 2.830.700 Euro erhöht und
damit auf 5.040.000 Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von 1.060.000 Euro um 440.000 Euro
erhöht und damit auf
1.500.000 Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite
beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und
–kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 12.07.2022
Huber
Bürgermeister
RH Dr. Habben verweist auf Kämmerer Kock, welcher anhand der Power-Point-Präsentation die Sachlage erörtert.
Bei dem Beschluss des Haushaltes 2022 war der Verwaltung bereits bewusst, dass die Haushaltssituation schwierig einzuschätzen war. Durch verschiedene Fördermaßnahmen und Investitionen, insbesondere in den Bereichen Schule und Kindergarten muss nun ein erster Nachtragshaushalt erfolgen. Zu Beachten ist dabei, dass nicht nur die Finanzierungen steigen, sondern auch die Zuweisungen von Land und Bund.
RV Harms bedankt sich für die umfangreiche Vorstellung.
RH Scheiwe erklärt, dass die UWG dem 1. Nachtragshaushalt 2022 zustimmen wird. Rat und Verwaltung ist bewusst, dass in dem Investitionsplan viele Projekte aufgenommen wurden, aber dennoch nicht alle vorhanden sind. Ergänzende und korrigierende Zahlen werden sicherlich bis Herbst erarbeitet werden. Viele Summen sind noch nicht greifbar, da einige Projekte erst noch ausgeführt werden müssen. RH Scheiwe verlässt sich dabei auf die Verwaltung und zeigt sich erfreut, dass auch erste Schritte in Richtung Klimaschutz getan werden. Ihm ist bewusst, dass die Summe nicht ausreichen wird, dennoch wird dieses Thema gewissenhaft angegangen.
RH Dr. Habben spricht seinen Dank an die Verwaltung aus und gibt zu beachten, dass die Gewerbesteuer vor knapp 10 Jahren noch im Minus lag und die Schlüsselzuweisungen jetzt ca. 300,00 € mehr pro Kopf betragen. Zudem können viele Projekte der letzten Jahre erst jetzt abgearbeitet bzw. abgeschlossen werden. Neue Investitionen müssen getätigt werden, da immer neue Aufgaben auf Verwaltung und Rat treffen. So müssen jetzt bspw. Modulkindergärten angeschafft werden, um ca. 90 Kindern ein Anrecht auf eine Betreuung zu gewährleisten. In solchen Fällen muss mit Fremdkapital gearbeitet werden.
RH Meyer erklärt, dass Kämmerer Kock die Gemeinde in 2020 solide durch die Corona-Pandemie geführt hat. Dies zeigt, wie gut die Wirtschaftsstruktur in der Gemeinde Apen ist. Verwaltung und Rat haben gute Arbeit geleistet. Auch jetzt in der Energiekrise und dem Russlandkonflikt zeigt sich RH Meyer optimistisch, denn der Zusammenhalt in der Gemeinde wird dazu führen, dass auch diese Krise bewältigt wird.
RH Albrecht bedankt sich für die Ausarbeitung und wünscht sich, dass die Verwaltung diese moderaten Planungen in den kommenden Jahren ebenfalls anführt. Die Mittel für den Klimaschutz sind nicht ausreichend und eignen sich evtl. dafür, in den eigenen Einrichtungen mit Anpassungen anzufangen. Auch unangenehme Beschlüsse werden in der Zukunft auf den Rat zukommen. Es folgt eine spannende Zeit mit Veränderungen. Diese bringen aber auch immer Möglichkeiten der neuen Gestaltung.
RH Rosenau weiß darum, dass die Zahlen erschreckend sind. Es muss aber immer beachtet werden, was dahintersteckt. Beispielsweise besteht der Bedarf an weiteren Kindergartenplätzen – Verwaltung und Rat müssen diese Aufgabe erfüllen und gleichzeitig sinnvoll haushalten.
Auch RH Rosenau ist optimistisch, in den nächsten Jahren ebenfalls einen solchen Ausgleich zu schaffen.
RH Orth ist sich sicher, dass in Zukunft auch einige Projekte und Vorhaben vom Rat abgelehnt werden müssen, um eine stabile Haushaltssituation zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung wird hier weiterhin Klarheit geben. RH Orth hofft, dass der Haushalt im Herbst / Winter nicht allzu sehr strapaziert wird. Die Verwaltung war so ehrlich aufzuführen, was noch kommen wird – darüber muss sich ein jeder bewusst sein.
BM Huber bedankt sich für die positiven Wortbeiträge und bestärkt die gute Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung auch mit der Bevölkerung.
Weiter spricht BM Huber einen Appell an Hannover und Berlin aus. Die Corona-Pandemie, den Klimawandel, die Ukraine-Krise und die Energieknappheit müssen wir alle gemeinsam bewältigen. Bei der gesetzlichen Entwicklung auf Landes- und Bundesebene können Kommunen mit einem Größenverhältnis der Gemeinde Apen ihre Aufgaben nicht mehr gewissenhaft bewältigen. Hier muss ein Stopp erfolgen. Sollten Land und Bund dennoch weitere Aufgaben auf Kommunen übertragen, müssen auch entsprechende Finanzmittel folgen. Eigentlich nimmt die Gemeinde immer nur neue Finanzierungen auf, um die auferlegten Aufgaben und Rechtsansprüche zu bedienen.
Eine Kommune muss auch handeln können und Rechtsansprüche müssen bedient werden – auch durch Land und Bund. Eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen muss gewährleistet sein und die Politik muss dafür einstehen, ansonsten können Kommunen ihre Rechtsansprüche nicht mehr erfüllen.