Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2022 (Nds. GVBL S. 191) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 12.07.2022 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

19.053.100

1.188.500

0

20.241.600

ordentliche Aufwendungen

19.507.000

343.700

20.000

19.830.700

außerordentliche Erträge

311.400

0

0

311.400

außerordentliche Aufwendungen

0

73.000

0

73.000

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.786.300

1.188.500

0

18.974.800

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.571.800

283.600

20.000

17.835.400

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.012.200

1.275.200

0

3.287.400

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

4.221.500

4.917.500

229.600

8.909.400

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.209.300

2.830.700

0

5.040.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

580.000

0

16.000

564.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

22.007.800

5.294.400

0

27.302.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

22.373.300

5.201.100

265.600

27.308.800

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.209.300 Euro um 2.830.700 Euro erhöht und damit auf 5.040.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 1.060.000 Euro um 440.000 Euro erhöht und damit auf

1.500.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

 

Apen, den 12.07.2022

 

 

 

Huber  

Bürgermeister

 

 


RH Dr. Habben verweist auf Kämmerer Kock, welcher anhand der Power-Point-Präsentation die Sachlage erörtert.

Bei dem Beschluss des Haushaltes 2022 war der Verwaltung bereits bewusst, dass die Haushaltssituation schwierig einzuschätzen war. Durch verschiedene Fördermaßnahmen und Investitionen, insbesondere in den Bereichen Schule und Kindergarten muss nun ein erster Nachtragshaushalt erfolgen. Zu Beachten ist dabei, dass nicht nur die Finanzierungen steigen, sondern auch die Zuweisungen von Land und Bund.

 

RV Harms bedankt sich für die umfangreiche Vorstellung.

 

RH Scheiwe erklärt, dass die UWG dem 1. Nachtragshaushalt 2022 zustimmen wird. Rat und Verwaltung ist bewusst, dass in dem Investitionsplan viele Projekte aufgenommen wurden, aber dennoch nicht alle vorhanden sind. Ergänzende und korrigierende Zahlen werden sicherlich bis Herbst erarbeitet werden. Viele Summen sind noch nicht greifbar, da einige Projekte erst noch ausgeführt werden müssen. RH Scheiwe verlässt sich dabei auf die Verwaltung und zeigt sich erfreut, dass auch erste Schritte in Richtung Klimaschutz getan werden. Ihm ist bewusst, dass die Summe nicht ausreichen wird, dennoch wird dieses Thema gewissenhaft angegangen.

 

RH Dr. Habben spricht seinen Dank an die Verwaltung aus und gibt zu beachten, dass die Gewerbesteuer vor knapp 10 Jahren noch im Minus lag und die Schlüsselzuweisungen jetzt ca. 300,00 € mehr pro Kopf betragen. Zudem können viele Projekte der letzten Jahre erst jetzt abgearbeitet bzw. abgeschlossen werden. Neue Investitionen müssen getätigt werden, da immer neue Aufgaben auf Verwaltung und Rat treffen. So müssen jetzt bspw. Modulkindergärten angeschafft werden, um ca. 90 Kindern ein Anrecht auf eine Betreuung zu gewährleisten. In solchen Fällen muss mit Fremdkapital gearbeitet werden.

 

RH Meyer erklärt, dass Kämmerer Kock die Gemeinde in 2020 solide durch die Corona-Pandemie geführt hat. Dies zeigt, wie gut die Wirtschaftsstruktur in der Gemeinde Apen ist. Verwaltung und Rat haben gute Arbeit geleistet. Auch jetzt in der Energiekrise und dem Russlandkonflikt zeigt sich RH Meyer optimistisch, denn der Zusammenhalt in der Gemeinde wird dazu führen, dass auch diese Krise bewältigt wird.

 

RH Albrecht bedankt sich für die Ausarbeitung und wünscht sich, dass die Verwaltung diese moderaten Planungen in den kommenden Jahren ebenfalls anführt. Die Mittel für den Klimaschutz sind nicht ausreichend und eignen sich evtl. dafür, in den eigenen Einrichtungen mit Anpassungen anzufangen. Auch unangenehme Beschlüsse werden in der Zukunft auf den Rat zukommen. Es folgt eine spannende Zeit mit Veränderungen. Diese bringen aber auch immer Möglichkeiten der neuen Gestaltung.

 

RH Rosenau weiß darum, dass die Zahlen erschreckend sind. Es muss aber immer beachtet werden, was dahintersteckt. Beispielsweise besteht der Bedarf an weiteren Kindergartenplätzen – Verwaltung und Rat müssen diese Aufgabe erfüllen und gleichzeitig sinnvoll haushalten.

Auch RH Rosenau ist optimistisch, in den nächsten Jahren ebenfalls einen solchen Ausgleich zu schaffen.

 

RH Orth ist sich sicher, dass in Zukunft auch einige Projekte und Vorhaben vom Rat abgelehnt werden müssen, um eine stabile Haushaltssituation zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung wird hier weiterhin Klarheit geben. RH Orth hofft, dass der Haushalt im Herbst / Winter nicht allzu sehr strapaziert wird. Die Verwaltung war so ehrlich aufzuführen, was noch kommen wird – darüber muss sich ein jeder bewusst sein.

 

BM Huber bedankt sich für die positiven Wortbeiträge und bestärkt die gute Zusammenarbeit von Rat und Verwaltung auch mit der Bevölkerung.

 

Weiter spricht BM Huber einen Appell an Hannover und Berlin aus. Die Corona-Pandemie, den Klimawandel, die Ukraine-Krise und die Energieknappheit müssen wir alle gemeinsam bewältigen. Bei der gesetzlichen Entwicklung auf Landes- und Bundesebene können Kommunen mit einem Größenverhältnis der Gemeinde Apen ihre Aufgaben nicht mehr gewissenhaft bewältigen. Hier muss ein Stopp erfolgen. Sollten Land und Bund dennoch weitere Aufgaben auf Kommunen übertragen, müssen auch entsprechende Finanzmittel folgen. Eigentlich nimmt die Gemeinde immer nur neue Finanzierungen auf, um die auferlegten Aufgaben und Rechtsansprüche zu bedienen.

Eine Kommune muss auch handeln können und Rechtsansprüche müssen bedient werden – auch durch Land und Bund. Eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen muss gewährleistet sein und die Politik muss dafür einstehen, ansonsten können Kommunen ihre Rechtsansprüche nicht mehr erfüllen.