Sitzung: 30.08.2022 Jugendausschuss
Frau Danica Siemer aus Apermarsch würde
gerne wissen, ab wann die Kinder von der Tagespflege in die Kindertagestätte
wechseln, und ob davon auszugehen sei, dass der Wechsel direkt am 3. Geburtstag
erfolgen würde.
GA Schulte erklärt, dass, ab Vollendung des
3. Lebensjahres grundsätzlich ein Wechsel erfolgen müsse, da der Landkreis
seine Förderung in der Kindertagespflege dann einstellt. Die Frage der
optimalen Umsetzung solle allerdings noch gemeinsam besprochen werden, um eine
kindgerechte Lösung zu finden.
Frau Siemer fragt an, was mit den Kindern
passiere, die auf einer Warteliste stünden im jeweiligen Wunschkindergarten
jetzt aber auch nach Nordloh wechseln müssten.
GA Schulte erklärt, dass Wechselwünsche
weiterhin zulässig seien.
Auf Nachfrage von Frau Siemer, was passieren
würde, wenn am 31.03.23 der Modulblaukindergarten nicht fertig gestellt wäre,
antwortet GA Schulte, dass man weiterhin an einer Fertigstellung im 1. Quartal
2023 festhalte und entsprechend hierauf hinarbeite.