Frau Danica Siemer aus Apermarsch würde gerne wissen, ab wann die Kinder von der Tagespflege in die Kindertagestätte wechseln, und ob davon auszugehen sei, dass der Wechsel direkt am 3. Geburtstag erfolgen würde.

GA Schulte erklärt, dass, ab Vollendung des 3. Lebensjahres grundsätzlich ein Wechsel erfolgen müsse, da der Landkreis seine Förderung in der Kindertagespflege dann einstellt. Die Frage der optimalen Umsetzung solle allerdings noch gemeinsam besprochen werden, um eine kindgerechte Lösung zu finden.

Frau Siemer fragt an, was mit den Kindern passiere, die auf einer Warteliste stünden im jeweiligen Wunschkindergarten jetzt aber auch nach Nordloh wechseln müssten.

 

GA Schulte erklärt, dass Wechselwünsche weiterhin zulässig seien.

Auf Nachfrage von Frau Siemer, was passieren würde, wenn am 31.03.23 der Modulblaukindergarten nicht fertig gestellt wäre, antwortet GA Schulte, dass man weiterhin an einer Fertigstellung im 1. Quartal 2023 festhalte und entsprechend hierauf hinarbeite.