Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 25 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt – sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 144 der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt –.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus den der Niederschrift des Verwaltungsausschuss vom 27.09.2022 angehängten Entwürfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


FBL Rosendahl erklärt einleitend, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits in der vorgeschalteten Informationsveranstaltung und der Sitzung am 14.06.2022 vorgestellt und erörtert wurde und Frau Abel vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg nur das Entsprechenden erläutern werde.

Frau Abel erklärt zunächst, dass für die Aufstellung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 144 der Flächennutzungsplan geändert werden müsse. Die Nahversorgung im Grundzentrum Apen erfolgt derzeit über Netto und Markant, wobei der Markant-Markt nicht mehr auf dem neusten Stand sei. Neben den Flächen der Gärtnerei Kuhlmann in Höhe der Hauptstraße 157 könne man einen neuen Nahversorger unterbringen. Das Landesraumordnungsprogramm gibt Angaben zu Nahversorgern vor, die nun abzuarbeiten seien. Bei dem geplanten Combi-Markt handele es sich um ein attraktives Vorhaben mitten im Ort Apen. Bei der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) gehe es auch darum, Planungskriterien festzulegen und diesen Plan für eine spätere Weiterentwicklung des Bauvorhabens nicht noch einmal „anfassen“ zu müssen.

Der Geltungsbereich der zu beplanenden Fläche ist teilweise von zwei B-Plänen (Nr. 42 und Nr. 109) überlagert, aus denen sich keine weitere Entwicklung ergebe, sodass ein neuer B-Plan aufgestellt werden müsse. Mit der Aufstellung des neuen B-Plans Nr. 144 der Gemeinde Apen – Apen, Verbrauchermarkt - werde festgelegt, dass dort ein großflächiger Einzelhandel entstehen kann und gleichzeitig sichergestellt, dass die Verbindung zwischen „Am Esch“ und „Hauptstraße“ als Fuß- und Radweg mit der Festsetzung der vorhandenen Zuwegung als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ bestehen bleibe. Die textlichen Festsetzungen regeln im Weiteren die Ausnutzung des Grundstückes bezüglich Überschreitung der GRZ mit Nebenanlangen und die Überschreitung der Höhenbegrenzung für Anlagen erneuerbarer Energien. Vorkehrungen bezüglich des Lärmschutzes müssen nach Erstellung des Gutachtens ergänzt werden.

FBL Rosendahl gibt zu Protokoll, dass die vorgelesenen Zahlen der Verkaufsfläche des Combi-Marktes nicht mit der Vorlage übereinstimmen. Der B-Plan lege eine maximal mögliche Bebauung fest. Dieses solle jedoch zunächst nicht ausgenutzt werden.

Frau Abel erläutert, dass sie die Zahlen mit dem Investor abgestimmt habe.

AM Scheiwe fragt, ob auf den Parkflächen Überdachungen mit PV-Anlagen aufgestellt werden könnten.

Frau Abel erklärt, dass sie es prüfen müsse und ggfs. in die Planung einbeziehe.

Weiter möchte AM Scheiwe wissen, ob die Parkplätze eine Normgröße haben bzw. ob sie breiter geplant werden, damit Kunden bequem ein- und aussteigen können.

Frau Abel erläutert, dass die regulären Parkplätze eine Breite von 2,70 m und die behindertengerechten eine Breite von 3,50 m haben.

AM Bruns äußert Bedenken was die Oberflächenentwässerung betreffe und fragt, ob dieses bei der Planung berücksichtigt wurde. Das Gebiet sei bei Starkregen bereits jetzt am Limit und könne das Wasser nur schlecht loswerden.

Frau Abel kann dazu berichten, dass man sich auch hierzu Gedanken gemacht habe und möglicherweise werde die Entwässerung mit unterirdischen Rigolen geregelt.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass hier voraussichtlich die Erstellung eines Entwässerungskonzeptes erforderlich sei.

BM Huber merkt an, dass die Gemeinde Apen den FNP deshalb größer gefasst habe, damit der Investor Bünting sich weiterentwickeln könne und somit auch eine gewisse Rechtssicherheit entstehe. Er ist sich darüber im Klaren, dass die Gemeinde Apen den Auftrag zur Weiterentwicklung der Fläche des Markant-Marktes habe. Aus diesem Grund sind der Arbeitskreis Quartiersentwicklung und die Eigentümer bereits in Gesprächen, so dass eine gute Nachnutzung gefunden werde.