Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 16, 8. Änderung – Augustfehn, Südosten von Augustfehn – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 16, 8. Änderung – Augustfehn, Südosten von Augustfehn – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 16, 8. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


Frau Abel erläutert, dass eine Verdichtung nicht als Verhinderung, sondern als Steuerungselement angesehen werden müsse. Auch hier ist die Zone 1 mit der vorherigen Vorlage identisch ist. Im Geltungsbereich dieser B-Planänderung ist eine weitere Zone festgelegt. In Zone 2 sind 2 Vollgeschosse bei einer Firsthöhe von 10,00 m festgelegt. Die Traufhöhe beträgt 6,50 m bei einer Dachneigung von 30° bis 50°. Zulässig sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser mit einer Länge von 25,00 m für Einzelhäuser und jeweils 10,00 m für Doppel- und Reihenhäuser. Bei Einzelhäusern dürfen 5 Wohnungen, bei Doppel- und Reihenhäusern nur 2 Wohnungen pro Gebäude gebaut werden.  Die Wohneinheiten sind auf 150 m² Grundstücksfläche begrenzt, das heißt auf einem Grundstück mit 750 m² Fläche dürften maximal 5 Wohneinheiten entstehen.

Weiter erläutert Frau Abel die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung. Für den Landkreis wird ein Risikovermerk aufgenommen, Prüfung des Immissionsschutzes erfolgt im Zulassungsverfahren und Hinweise werden im Bedarfsfall aufgenommen. Gleiches gilt für die Wasserbehörde, die Ammerländer Wasseracht, EWE Netz, OOWV und EWE Wasser. Für den VBN, Deutsche Bahn und das Niedersächsische Landesamt für Denkmalschutz werden Ergänzungen in die Begründung aufgenommen. Die Hinweise für den Bedarfsfall wurden in den textlichen Festsetzungen aufgenommen und zur besseren Deutung farblich markiert.

AM Bruns gibt zu Protokoll, dass der Rat der Gemeinde seinerzeit das Dichtekonzept befürwortet habe. Die Zone 2 lasse eine gewisse Verdichtung zu. Wenn in einem Gebiet mit vornehmlich eingeschossigen Einzelhäusern dieses weggerissen werde, kann in Zone 2 auch ein Objekt mit 2 Vollgeschossen entstehen. Es werde immer jemanden geben, der mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sei.