Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 16, 9. Änderung – Augustfehn, Südwestlich Augustfehn – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 16, 9. Änderung – Augustfehn, Südwestlich Augustfehn – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 16, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 


Frau Abel erläutert, dass Grundlage für die Änderung des B-Plans auch hier das Dichtekonzept mit seiner Zone 1 war. Mit der Änderung des B-Plans werden auch die überbaubaren Flächen erweitert, um eine Nachverdichtung der Hintergrundstücke zu ermöglichen. Die Firsthöhe und die Traufhöhen sind wie in den vorherigen Beschlüssen unverändert. Auch die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung ergab keine nennenswerten Änderungen zu den vorherigen Beschlüssen. Auch hier sind die eingearbeiteten Veränderungen und Ergänzungen farblich markiert in den textlichen Festsetzungen zu finden.

AM Albrecht erklärt, er sei froh, dass nun eine gewisse Planungssicherheit geschaffen wurde und nichts mehr individuell entschieden werden müsse.

Frau Abel berichtet, dass im Verfahren Anlieger den Anlass für eine Bebauung der hinteren Grundstücke gegeben haben.