Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 134 – Augustfehn, nördlich Friedensweg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 134 – Augustfehn, nördlich Friedensweg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 134 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 134 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


FBL Rosendahl berichtet, dass ein örtlicher Investor seniorengerechtes ebenerdiges Wohnen ermöglichen möchte.

Frau Abel erläutert, dass es sich hier um ein zweistufiges Verfahren handele und der FNP nicht geändert werden müsse. Das Gebiet sei bereits als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Sie erläutert weiterhin die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung. Der Landkreis verlangt, dass städtebauliche Erfordernisse ergänzt und ein Risikovermerk aufgenommen werde.

Für den Nachweis der Oberflächenentwässerung wurde ein Konzept erstellt. Für die Hinweise zur Abfallentsorgung/Mülltonnenstandplätze erfolgt eine Abstimmung und zur Erschließung/Stellplätze wird die Zuwegung auf 4,50 m verbreitert. Der Stellplatznachweis erfolgt im Zulassungsverfahren.

Hinweise zum Verkehrslärm werden als Ergänzung in den Festsetzungen für nächtliche Überschreitungen vermerkt.

Der Hinweis der Landwirtschaftskammer zur Pferdehaltung konnte mit einem Gutachten entkräftet werden. Die Ammerländer Wasseracht gab Hinweise zur Oberflächenentwässerung, die mit dem Entwässerungskonzept geregelt werde. Der vorhandene Graben werde erweitert und die Abwasserentsorgung über den Erschließungsvertrag geregelt. Die Hinweise des Landesamtes für Denkmalpflege werden in der Begründung ergänzt. In den Verfahren gab es Bedenken einer Privatperson bezüglich Geruchsimmission, Verkehrslärm und Oberflächenentwässerung, die mit den erstellten Gutachten und Konzepten widerlegt wurden.

AM Scheiwe merkt an, dass der Friedensweg sehr eng sei und ein erhöhtes Parkaufkommen dieses nicht besser mache. Er bittet darum, den Parkplatzmultiplikator zu erhöhen.

FBL Rosendahl erklärt, dass diese Möglichkeit nur über einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erfolgen kann. Die Konsequenz daraus wäre, dass dieser Beschluss für alle Bauvorhaben gelte und sich nicht auf einzelne Bauvorhaben beziehe.

AM Gerdes fragt noch einmal nach, ob die drei Stellungnahmen von den Anwohnern geklärt wurden.

Frau Abel kann berichten, dass mit dem Geruchsgutachten und dem Entwässerungskonzept alle Fragen und Einwände geklärt wurden. Durch das Festlegen der Trauf- und Firsthöhe (4,00 m u. 8,00 m) sei auch nur eine niedrige Bebauung möglich, so dass auch diese Einwände geklärt wurden.

Zu der Frage von AM Scheiwe berichtet sie, dass die Stellplatzfrage im Baugenehmigungsverfahren geklärt werde und sie daher hierzu keine Aussagen treffen könne..