Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 135, 1. Änderung – Augustfehn, ehemaliges Dockgelände, westlicher Bereich – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 135, 1. Änderung – Augustfehn, ehemaliges Dockgelände, westlicher Bereich – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 135, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


FBL Rosendahl erklärt, dass das B-Planverfahren aus dem letzten Jahr der Vermarktung der westlichen Flächen des ehemaligen Dockgeländes diente. Da es nun einen Investor (Aschenbeck & Aschenbeck aus Oldenburg) gäbe, solle der Plan an das Vorhaben angepasst werden. Der Investor soll sich in dem Plan „wiederfinden“. Somit entfällt der von der Nordwest-Zeitung benannte „Huber-Tower“.

Frau Abel erläutert, dass sich die Schwerpunkte gemäß den Plänen von Aschenbeck & Aschenbeck auf die Höhenbezugspunkte und Straßenbegrenzungslinien beziehen und angepasst werden müssten. Die Lärmbelästigung müsse ebenfalls neu berechnet werden. Sie verschiebe sich jedoch nur geringfügig. Weiterhin soll die Zulässigkeit von 8 Vollgeschossen und 25 m Gebäudehöhe aufgehoben und für Teilbereiche eine Erhöhung auf vier Vollgeschosse sowie 15 m Gebäudehöhe geschaffen werden. Das Ganze wurde in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt. Der Kaufvertrag der Gemeinde Apen mit Aschenbeck & Aschenbeck regelt die Entsorgung eventueller Altlasten im Boden.

AM Bruns lobt sowohl die Verwaltung und als auch das Planungsbüro und ist der Meinung, dass nun der Investor am Zug sei.

BM Huber kann anmerken, dass der Kaufvertrag mit Aschenbeck & Aschenbeck geschlossen, unterschrieben und das Zahlungsziel für dieses Jahr festgelegt wurde. Das Projekt soll nun zeitnah angegangen werden. Der Investor sei sehr motiviert und Planungen für eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe seien auch noch aktuell.

Frau Abel erklärt, dass bei der öffentlichen Auslegung die Hinweise abgearbeitet und entsprechende Unterlagen vorgelegt wurden. Da sich nur geringfügig etwas geändert habe, gab es somit auch keine Hinweise, die in dem ursprünglichen Plan nicht bereits abgearbeitet wurden.