Beschluss: zurückgestellt

Der Beschlussvorschlag wird zwecks Beratung bis zu der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.09.2022 in den Fraktionen zurückgestellt.

 


FBL Rosendahl stellt die Vergaberichtlinien vor. Die Gemeinde Apen habe sich Gedanken über ein Punktesystem gemacht, welches als Entscheidungshilfe dienen soll.

Vergabekriterien seien demnach zum einen der Wohnort, zum anderen Eigentum, Kinder, Pflege, Behinderung und ehrenamtliche Tätigkeiten. In jeder Kategorie werden Punkte vergeben.

Bewerber mit Kindern, einem zu pflegenden Angehörigen, einem Grad der Behinderung (GdB) oder einem Angehörigen mit einem GdB in der Immobilie oder mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten jeweils 2 Punkte.

Bei dem Vergabekriterium Eigentum sei die Punktvergabe so aufgeteilt, dass Bewerber ohne Wohneigentum 5 Punkte, mit selbstgenutztem Wohneigentum in der Gemeinde Apen 2 Punkte und sonstige Bewerber 1 Punkt erhalten.

Bei dem Vergabekriterium Wohnort werden an Bewerber, die im Ort Apen oder im nahen Umfeld von Apen wohnen oder in der Vergangenheit bereits für mindestens 10 Jahre dort wohnhaft waren 5 Punkte, an Bewerber die innerhalb der Gemeinde Apen wohnen oder in der Vergangenheit bereits für mindestens 10 Jahre in der Gemeinde Apen wohnhaft waren 2 Punkte und an sonstige Bewerber 1 Punkt vergeben.

Diese Richtlinien wären öffentlich bekanntzumachen. Die Bewerbungsbögen sollten in einem verschlossenen Umschlag eingereicht und die Auswertung nach Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen. Die Vergabe erfolge schlussendlich durch den Verwaltungsausschuss (VA).

FBL Rosendahl weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Vergabekriterien nur für das Baugebiet „Südlich der Großen Norderbäke“ gelten sollen.

BM Huber ergänzt, dass es ein Aufruf sein soll, sich auf die Grundstücke zu bewerben. Der VA entscheide über die Vergabe und sollten Grundstücke nicht verkauft werden, könne man dann immer noch entscheiden, wie sie vermarktet werden.

AM Scheiwe stellt einen Antrag, den Beschluss zur Beratung in den Fraktionen bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.09.2022 zurückzustellen. Da noch genügend Zeit sei, hätten die Fraktion somit die Möglichkeit, das Punktesystem eingehend zu beraten.

AM Bruns erklärt, er tue sich schwer, in der heutigen Situation Vergaberichtlinien zu erstellen. Seiner Meinung nach solle erst einmal erfragt werden, ob Interesse bestehe, bevor man potentielle Bewerber mit Richtlinien verschrecke.

AM Rosenau ist der gleichen Ansicht wie AM Scheiwe und stimmt seinem Antrag zu, da das vorgeschlagene Punktesystem noch nicht perfekt sei.

FBL Rosendahl betont noch einmal, dass es sich um eine Entscheidungshilfe für den Verwaltungsausschuss handele und sich weiterhin Interessenten auf der Warteliste eintragen ließen.

AM Gerdes möchte wissen was „Apen und nähere Umgebung“ bedeute, ob man das Grundstück mit einem Strafaufschlag von 25% auch zur Vermietung erwerben könne und ob ein weiterer Beschluss nötig sei, wenn Grundstück nach der Vergabe nicht verkauft wurden.

FBL Rosendahl erwidert, dass die Bestimmung, was der Begriff „nähere Umgebung“ bedeute, auch im Ermessen des Verwaltungsausschusses läge.  Ebenso die Frage, wie mit übriggebliebenen Grundstücken verfahren werden soll. Eine Vermarktung an Investoren sei nicht gewollt. Nach der vorgesehenen „Vergaberunde“ sei die Richtlinie hinfällig und die übrigen Grundstücke können durch Einzelbeschluss veräußert werden.

AM Albrecht erklärt, dass es bei der Vergabe in einem Punktesystem immer Ungerechtigkeiten geben werde. Die Entscheidung über den Kaufpreis solle nicht jetzt stattfinden, eine Anpassung des Kaufpreises könne ggfs. in 3 Jahren erfolgen.

AM Bünnemeyer ist der Ansicht, dass die Bewertung nach dem Punktesystem ins Leere gehen werde, da auch bei dem Investor Fepa Wohnbau GmbH bereits etliche Interessenten abgesprungen seien, also sei diese Diskussion um ein Punktesystem sinnlos.

AM Bruns merkt an, dass auch ein Baugebot in den Verträgen mit aufgenommen werde, sodass der Endausbau zeitnah erfolgen könne.

AV Janßen beendet die Diskussion und stellt fest, dass die Problematik grundsätzlich erkannt sei, über politische Steuerung Privatpersonen und keine Investoren in das neue Baugebiet zu bekommen.

Der Antrag von AM Scheiwe, den Beschluss zur Beratung in den Fraktionen zurückzustellen wird einstimmig angenommen.