Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Apen vom 07.12.2021 wird wie folgt geändert:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den neuen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 143 gemäß der dem Protokoll des Verwaltungsausschusses vom 27.09.2022 beigefügten Skizze.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die geänderten Planunterlagen die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) auf den geänderten Geltungsbereich sowie die geänderten Planinhalte hinzuweisen.

 

Die übrigen Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 07.12.2021 bleiben bestehen.

 

 


FBL Rosendahl kann berichten, dass ein örtlicher Investor im Bereich zwischen Osterende, Godensholter Straße (K 121) und der Bahnlinie ein Wohngebiet plane. Es gab Änderungen in den Grundzügen der Planung, so dass diese entsprechend angepasst werde müsse.

Frau Abel erläutert die Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung:

Der Landkreis Ammerland sieht den FNP als entwickelt an. Teilbereiche des B-Plans liegen außerhalb der OD, so dass die Baugrenze angepasst und um temporäre Festsetzung ergänzt werden musste.

Hinweise zum Hochwasserrisikomanagement werden mit Risikovermerk aufgenommen und für den Nachweis der Oberflächenentwässerung wurde ein Konzept erstellt. Hinweise zum Lärmschutzgutachten wurden überarbeitet. Der Straßen und Wenderadius ist ausreichend breit, so dass eine Abfallentsorgung gewährleistet sei. Für den Lärmschutz müsse eine Fläche gesichert werden auf der ein Lärmschutzwall bzw. -wand errichtet werden könne. Die Ammerländer Wasseracht (AWA) gibt Hinweise zur Entwässerung, für die in Abstimmung mit der AWA ein Entwässerungskonzept erstellt wurde. Das niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege gibt Hinweise zu Bodenfunden und erwartet rechtzeitig eine Prospektion. Zur Kampfmittelbeseitigung sind Luftbilder beantragt worden. Die Hinweise zur Versorgung der EWE Netz werden über den Erschließungsvertrag geregelt und die Deutsche Bahn benötigt zur Sicherung des Bahnbetriebes einen 4,00 m breiten Grünstreifen. Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte Hinweise zur Bauverbotszone, OD-Grenze und Baumfestsetzungen. Diese regele, dass Einzelbäume entlang der Kreisstraße im B-Plan als zu erhalten einzutragen seien. Die Baugrenze wurde angepasst, temporäre Festsetzungen geregelt und ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt geplant.

In dem neuen Geltungsbereich wurde ein Teil der Straße „Osterende“ sowie ein Teil der Godensholter Straße (K 121) mit einbezogen, um eine mögliche Bebauung mit höherer Verdichtung auf der südwestlichen Fläche zu ermöglichen. Hier könnten anstatt 2 somit 3 Mehrfamilienhäuser entstehen. Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Anzahl der Wohnungen wurden entsprechend angepasst ebenso wie die Festsetzungen zum Lärmschutz, Lärmschutzwand, Schutz der Außenbauteile, Außenwohnbereiche, Schlafräume und zeitlich bedingte Festsetzung zur Bauverbotszone.

AM Albrecht gibt zu Protokoll, dass er die Veränderung nur begrüßen könne und jeder der dort bauen möchte, wisse worauf er sich einließe.

AM Bruns fragt, ob das geplante Schmutzwasserpumpwerk tatsächlich notwendig sei oder ob ggfs. die vorhandene Pumpe am Strodacker ausreichend wäre und mitbenutzt werden könne. Er bittet darum, dieses zu prüfen.

Frau Abel sagt es zu.