Der Ausschussvorsitzende fasst die Ergebnisse der Sportstättenbereisung wie folgt zusammen:

 

Sportgelände Nordloh:

Der SV GOTANO plant die Flutlichtanlage auf dem Sportgelände zu erneuern. Hierfür hat der Verein Sportfördermittel beantragt. Der Sportförderantrag wird unter TOP 9 der Tagesordnung beraten.

Die Sportanlage in Nordloh ist in einem guten Zustand. Die Umkleiden und auch die Sanitäranlagen sind in Ordnung. In der Corona-Zeit der Verein hat das Vereinsheim mit Eigenmitteln renoviert.

 

Freibad Hengstforde:

Hier wurde der Leitungsschaden in Augenschein genommen. Eine der vier Zuleitungen hat ein Leck. Leider können derzeit noch keine Aussagen über die Kosten gemacht werden. Es muss ein Fachingenieur mit der Angelegenheit beauftragt werden. Erst dann können hierzu Aussagen getroffen werden.

Weiter wurden die Umwälzpumpen angesprochen. Diese sind ca. 40 Jahre in Betrieb und könnten voraussichtlich unter Nutzung eines Förderprogramms jetzt erneuert werden. Werden die drei Umwälzpumpen für das Schwimmbecken erneuert beträgt das Kostenvolumen 60.000 €. Sollen auch die Pumpen für das Kinderbecken und die Attraktionen erneuert werden, belaufen sich die Kosten auf ca. 160.000 €. Die Förderquote liegt bei 40%.

Personell ist das Freibad gut aufgestellt. Es wurde erfreulicherweise über das Ausbildungsprogramm Wellenreiter in diesem Jahr erstmals wieder ein Auszubildender für den Beruf des Fachangestellen für Bäderbetriebe eingestellt. Herr Christian Maas hat sich den Ausschussmitgliedern bei der Bereisung vorgestellt. Weiter konnte Herr Dirk Brunßen-Gerdes als stellvertretender Badleiter eingestellt werden und der Badleiter Gerwin Brinkmann hat nach langer Krankheit seinen Dienst wieder aufgenommen.

Auch die Energiethematik wurde angesprochen. Diese wird Thema im Klima- und Umweltausschuss sein.

 

Sportgelände Augustfehn II

Die Sportanlage in Augustfehn II macht einen gepflegten Eindruck. Problematisch ist jedoch die Situation bei den Umkleiden. Hier reicht der Platz nicht mehr aus. Es gibt keine angemessene Umkleide- und Duschmöglichkeit für die Schiedsrichter.

Da der Schützenverein seine Vereinsbetrieb aufgeben möchte, hat der TuS „Vorwärts“ Augustfehn Interesse am Schützenhaus angemeldet.

 

Sporthalle Apen

Hier ist anzumerken, dass das Dach der Sporthalle Apen undicht ist und es in letzter Zeit vermehrt zu Wassereinbrüchen in die Halle kommt. Begründet ist dies dadurch, dass immer wieder Jugendliche auf das Dach der Sporthalle klettern und dadurch Schäden an der Dacheindeckung verursachen, die ohnehin bereits sehr stark in die Jahre gekommen sei.

Weiter wurde der Hallenboden angesprochen. Dieser ist zu glatt. Hier wird versucht durch ein spezielles Reinigungsmittel Abhilfe zu schaffen.

Ein weiteres Problem in der Halle ist der Prallschutz an den Wänden. Dieser löst sich entsprechend des Alters großflächig. Auch die Lüftung der Halle kann nicht immer erfolgen, da die Fenster sich teilweise nicht mehr öffnen lassen. Ein weiteres Problem ist der defekte Sonnenschutz. Um diese Mängel beseitigen zu können, muss der Ansatz für die bauliche Unterhaltung erhöht werden, wobei die Dachleckage Priorität haben müsse.

 

Aus dem Ausschuss heraus wird gefragt, ob es sich bei der Leckage im Freibad um eine Gewährleistungsschaden handelt. Da es sich bei der defekten Leitung um eine ca. 50 Jahre alte Leitung handelt, ist dies nicht der Fall.

 

Hinsichtlich der Sporthalle Apen wird die Ansicht vertreten, dass ein Neu-/Anbau wie er 2018 geplant war nicht mehr in Frage kommt. Eine Dachsanierung sollte aber oberste Priorität haben. Hierfür sollten zeitnah die Kosten ermittelt werden und die Sanierung sollte dann auch schnell umgesetzt werden. Hierfür müssen aber vorher die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Apen geprüft und dann entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Auch muss geprüft werden, ob eine Sanierung personell durch die Verwaltung leistbar ist.

 

Zusammenfassend wird seitens der Verwaltung als Ergebnis festgehalten, dass die Leitung im Freibad auf jeden Fall erneuert werden muss. Auch die Umwälzpumpen sollten erneuert und die Förderung dafür entsprechend beantragt werden.

Für die Sanierung des Daches und des Prallschutzes der Sporthalle Apen werden der Umfang und die Kosten durch eine Fachplaner ermittelt und in der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses im Frühjahr 2023 vorgestellt.

 

Hinsichtlich der Nachnutzung des Schützenhauses Augustfehn II wird seitens der Verwaltung noch einmal ausgeführt, dass der Schützenverein sich auflösen wird. Der Schießbetrieb wird zum Ende diesen Jahres und der Vereinsbetrieb zum 31.12.2023 eingestellt. Durch die Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen auf die Gemeinde Apen übergehen. Das heißt, dass die Gemeinde wird zunächst einmal Eigentümerin des Schützenhauses wird. Es sollte dann geprüft werden, wie eine Weiternutzung des Gebäudes aussehen kann.

Aus dem Ausschuss heraus wird die Ansicht vertreten, dass für das Schützenhaus auf jeden Fall ein konkretes Nutzungskonzept erarbeitet werden muss, bevor es einem Verein an die Hand gegeben wird. Mit dem TuS „Vorwärts“ Augustfehn sollten Gespräche geführt und signalisiert werden, dass eine Nachnutzung durch den Verein unter gewissen Voraussetzungen vorstellbar ist.