Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die Straße Hornskamp und die anliegenden Fuß- und Radwege gem. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung ortsüblich bekannt zu machen.

 


Das Baugebiet „Hornskamp“ wurde endausgebaut und die Straße wurde übertragen. Es muss hier noch die Widmung erfolgen.

AM Gerdes fragt, ob in einigen Bereichen Hausnummernergänzungen an der Straßennamenbeschilderung angebracht werden.

VA Gurk erklärt, dass dies grundsätzlich nicht der Fall sei.

FBL Rosendahl kann berichten, dass bisher keinerlei Beschwerden bei der Gemeinde Apen aufgelaufen seien und man somit keine Veranlassung dazu sehe.

VA Gurk gibt zu Protokoll, dass der Beschluss um den Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung ortsüblich bekannt zu machen.“ ergänzt werden müsse. 

Es folgt die Abstimmung.