Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierung der Bahnhofstraße voranzutreiben. Hierfür ist die Beantragung entsprechender Fördermittel zu prüfen.

 

Das Ergebnis ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV vorzustellen.

 


VA Gurk erläutert, dass der Zustand der Bahnhofstraße bekannt sei und Handlungsbedarf bestehe. Die Gemeinde Apen habe daher das Ingenieurbüro Thalen Consult damit beauftragt, etwas auszuarbeiten.

Herr Fittje vom Büro Thalen Consult erklärt, dass es sich um einen Streckenabschnitt von ca. 250 m Länge handele und stellt drei Varianten vor. Mit der Planung soll im Bereich des Bahnhofs begonnen werden.

In allen drei Varianten ist der Bereich um den Bahnhof und dem Eisenhüttenplatz gleich. Die Unterschiede bestehen in den Ausführungen der Nebenanlagen und dem weiteren Verlauf bis zur Stahlwerkstraße.

Im Bereich des Bahnhofs soll ein Shared Space Bereich entstehen. Das bedeutet, ein gemeinschaftlicher Raum mit gleichberechtigter Nutzung aller Verkehrsteilnehmer. Es sollten nach Möglichkeit alle Verkehrsschilder und Barrieren entfernt werden, so dass auch tatsächlich alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind.

Die rotschwarz nuancierte Farbe spiegelt einen Gehbereich wieder und zur Abgrenzung werden „Rampen“ eingebaut. Das Gleiche gelte für den Einfahrtbereich zum Eisenhüttenplatz und dem Einmündungsbereich der Stahlwerkstrasse. Die Nebenanlage wird auf beiden Seiten 2,50 m breit sein.

AM Scheiwe möchte wissen, ob zwischen Fahrbahn und Nebenanlage eine Rinne abgesetzt werde.   

Herr Fittje bestätigt, dass unter der Voraussetzung, dass keine Busse mehr hindurch fahren (wenn das Dockgelände fertig sei), in der Regel ein 2 Zentimeter Absatz eingebaut werde. Die Fahrbahn hätte eine Breite von 4,50 m in dem ein Begegnungsverkehr möglich wäre.

In Variante 2 werden die Nebenanlagen jeweils 2,25 m breit sein und die Fahrbahn 5,00 m mit einer Absenkung von ca. 10 cm zum Gehweg. Die nördliche Nebenanlage ist bereits erneuert und vorhanden, so dass diese nicht weiter beplant werden müsse. 

In Variante 3 ist die Fahrbahn ebenfalls 5,00 m breit, es werde jedoch nur nördlich einen 3,50 m breiten Fuß- und Radweg sowie südlich einen 1,00 m breiten Grünstreifen geben. 

Für die Aufstellung einer neuen Beleuchtung ist eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn notwendig. Der Regenwasserkanal, der sich in einem nicht gemeindlichen Bereich befindet (ein Teil des Regenwasserkanals liegt im Bereich der Deutschen Bahn und der andere Teil in einem privaten Bereich)

müsse erneuert werden, da die alten Regenwasserkanäle nicht mehr voll funktionsfähig sei. Zu diesem Ergebnis sei man nach der Kamerabefahrung gekommen.

FBL Rosendahl erklärt, dass der Regenwasserkanal (wenn es soweit ist) wie in der Schulstraße ausgebaut werde und in den Augustfehn-Kanal einmünden solle.

Der Ausbau der Fahrbahn könne in Asphalt- oder Pflasterbauweise erfolgen. Sollte es in Pflasterbauweise sein, haben sich die sog. „Bischofsmützen“ und eine Diagonalpflasterung mit Sinussteinen bewährt. Weiter habe man auch die Möglichkeit, die Pflasterung in bestimmten Bereichen anzuheben und Fahrzeuge „hochfahren“ zu lassen, um eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erwirken.

AM Scheiwe möchte wissen, ob Herr Fittje einen Shared Space Bereich bereits in „natura“ gesehen habe und ob der Versatz von 1-2 cm eine Sturzgefahr darstelle.

Herr Fittje antwortet darauf, dass der Versatz überhaupt kein Problem sei.

Aus dem Ausschuss wird gefragt, ob Spielstraßenschilder im Ammerland ein Problem seien, denn wenn der Bereich als Spielstraße ausgewiesen werde, spare man sich alle anderen Verkehrsschilder.

FBL Rosendahl erklärt hierzu, dass in Spielstraßen auch Parkplatzflächen nachgewiesen werden müssen, was im Bereich des Bahnhofs schwierig sei. Man könne dieses jedoch prüfen

FBL Rosendahl möchte wissen, wie hoch die Kostenschätzung für die Sanierung der Bahnhofstraße sei.

Herr Fittje antwortet, dass die Kostenschätzung für alle drei Varianten bei derzeit ca. 850.000,00 Euro liege.

AM Bruns gibt zu Protokoll, dass das finanzielle Volumen erschreckend hoch sei. Da das Bauamt der Gemeinde Apen derzeit stark ausgelastet sei und für dieses Projekt viel „Man-power“ benötigt werde, habe er die Ausführung zur Kenntnis genommen.

AM Gerdes möchte wissen, ob die Parkflächen vom „Gleis 3“ für den Shared Space Bereich/Spielstraße angerechnet werden können.

Herr Fittje erläutert, dass es möglicherweise angerechnet werden könne. Da es sich jedoch um Privatflächen handele, wäre eine Abstimmung mit den Eigentümern hier zwingend notwendig.

Weiterhin fragt AM Gerdes, ob es große Preisunterschiede zwischen Bitumen und Pflaster gebe.

Herr Fittje kann dazu berichten, dass die Kosten annähernd gleich seien.

AM Scheiwe tendiere zu einer ebenerdigen Fläche. So habe auch die Gastronomie „Gleis 3“ mehr gestalterische Fläche zur Verfügung.

BM Huber gibt den Anstoß, in den Fraktionen eine Lieblingsvariante zu erarbeiten und auf den Finanz- und Verwaltungsausschuss hinzuweisen, den Straßenbau in 2023 nicht aufzunehmen, sondern erst einmal zu schauen was passend wäre und ob entsprechende Förderanträge gestellt werden können. Die Sanierung werde nicht im kommenden Jahr angestrebt. Die Antragsfristen für eine Förderung in 2023 seien bereits abgelaufen.

Er wisse, dass der Straßenbelag nicht schön sei, aber noch sei die Verkehrssicherheit gegeben und es könne so bleiben.

AM Delger hält Variante 1 für die beste Lösung für alle Verkehrsteilnehmer. Er ist der Meinung, die Verwaltung solle zunächst versuchen, Fördergelder zu beantragen.

AM Scheiwe erklärt, dass vorerst die ÖPNV-Anlage fertiggestellt werden solle, bevor die Bahnhofstraße saniert werde.

AM Gerdes fragt, welche Geschwindigkeiten bei den Varianten 1 und 3 geplant seien? 50 km/h, 30 km/h oder Spielstraße und was sicherer sei? 30 km/h mit einer Hochbordanlage oder Variante 1 als Spielstraße mit farblicher Absetzung?

AM Bruns gibt zu bedenken, dass in den nächsten 3 – 4 Jahren dort nichts passieren werde und schlägt vor, einen Beschluss zu fassen, in dem die Varianten zur Kenntnis genommen werden.

AM Scheiwe erklärt hierzu, dass der Verwaltung eine Richtung vorgegeben werden sollte. Er fragt weiter, ob es bei einer Spielstraße egal sei, wo die Radfahrer fahren.

Herr Fittje erklärt, dass in der Regel Erwachsene auf der Straße und Kinder auf den Radwegen fahren, bei Spielstraßen können sie alles nutzen.

FBL Rosendahl erklärt, dass zunächst mit dem Landkreis geklärt werden müsse, ob in diesem Bereich eine Spielstraße überhaupt möglich sei. Bei Variante 3 muss der Fahrradfahrer den Verkehr kreuzen, um die Nebenanlage zu erreichen. Das halte er für keine gute Lösung.

AM Junker fragt, falls die privaten Parkflächen vom „Gleis 3“ genutzt werden, ob der Eigentümer auch Kosten zu tragen habe.

BM Huber erklärt hierzu, dass grundsätzlich auch der Eigentümer an den Kosten beteiligt werde. Die Gemeinde Apen könne sich aber glücklich schätzen, wenn sie diese Flächen mitnutzen dürfe.

FBL Rosendahl kann berichten, dass Gespräche mit den Eigentümern noch nicht stattgefunden haben.

VA Gurk gibt zu Protokoll, dass die derzeitigen Bushaltebuchten später nicht mehr als solche genutzt werden und die Parkplätze dorthin verlegt werden könnten.

BM Huber findet persönlich die Variante 2 schöner, da Kinder leichter zu führen seien.

AM Scheiwe möchte wissen, ob die Eigentumsverhältnisse und ein eventuelles Vorkaufsrecht auf das Haus in der Kurve schon geklärt wurden.

BM Huber kann berichten, dass die Familie derzeit kein Interesse an einer Veränderung habe.