Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 11, 6. Änderung – Augustfehn, Westlich Mühlenstraße – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 11, 6. Änderung – Augustfehn, westlich Mühlenstraße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 11, 6. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


RM Janßen erklärt, dass sich die drei folgenden Tagesordnungspunkte 19, 20, 21 mit der Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) aufgrund einer Anpassung und Fortschreibung des bereits beschlossenen Dichtekonzeptes befassen.

 

Bei allen drei Änderungen des B-Plans hat im Vorfeld der Bau- und Planungsausschuss, sowie der Verwaltungsausschuss darüber beraten und keine Einwände dagegen ausgesprochen.

 

Einwände durch Dritte, wie der Ammerländer Wasseracht, der EWE Netz, des OOWV, der EWE Wasser oder des Niedersächsische Landesamt für Denkmalschutz wurden in allen Fällen berücksichtigt.

 

RM Janßen spricht seinen Dank an die Verwaltung, für die gute Ausarbeitung und Vorbereitung, aus.