Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans Nr. 134 – Augustfehn, nördlich Friedensweg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 134 – Augustfehn, nördlich Friedensweg – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 134 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 134 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.


RM Janßen erläutert, dass es hier ebenfalls eine seniorengerechte Bebauung im Friedensweg ermöglicht werden soll. Die Nachbarschaft hat mehrere Einwände eingereicht, z.B. eine Geruchsbildung durch den anliegenden Pferdehof. Die Verwaltung konnte aber alle Einwände bearbeiten und ausräumen. Rat und Verwaltung wollen Wohnraum schaffen und halten die Bebauung hier ebenfalls für sinnvoll.

Zu beachten ist aber, dass durch die erhöhten Baumaßnahmen im Friedens- und Tannenweg der Straßenverkehr zugenommen hat. Die Entwicklung muss entsprechend beachtet und verfolgt werden.

 

RM T. Huber verdeutlicht, dass eine Verständigung mit der Bevölkerung bei einer Bebauung im Tannenweg nicht so positiv verlaufen ist und bei der nun geplanten Änderung die Nachbarschaft gut eingebunden wurde. Eine Bebauung in zweiter Reihe ist immer schwierig Alle Einwände der Nachbarschaft wurden angehört und ausgeräumt. Verwaltung und Rat müssen ihr Augenmerkt nun auf den vermehrt aufkommenden Straßenverkehr im Tannen- und Friedensweg richten.