Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet „Südlich der Großen Norderbäke“ zum Preis von 120,00 EUR bis 160,00 EUR / m² zu veräußern. Die jeweiligen Preise ergeben sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 11.10.2022 beigefügten Darstellung.


RM Janßen erklärt, dass hier viele kontroverse Diskussionen geführt wurden. Der Bau- und Planungsausschuss konnte keinen einheitlichen Beschluss herbeiführen. Im Verwaltungsausschuss wurde dieser Punkt dann weiter thematisiert. Ursprünglich lag die Preisspanne für die Grundstücke bei 135 bis 145 € / m². Es wurde sich allerdings eine deutliche Unterscheidung der Grundstücke im Preis gewünscht, so dass die Spanne auf 120,00 € bis 160,00 € / m² geändert wurde. Die Premiumgrundstücke heben sich so deutlich ab. Wichtig ist dabei nach wie vor, dass der Mittelpreis bei 140,00 € / m² liegt.

 

Es wird darauf Hingewiesen, dass die Grundstückspreise für A und C in der Präsentation vertauscht wurden. Richtig ist ein Preis i.H.v 160 € / m² für Grundstück A und 120 € / m² für Grundstück C. Dieser Fehler wird in der Präsentation berichtigt, so dass eine korrekte Präsentation der Niederschrift beigefügt wird.

 

RM Mundt führt aus, dass die Verwaltung im Bau- und Planungsausschuss erklärt hat, dass ein Grundstückspreis in Höhe von 140 € / m² als kostendeckend angesehen wird. Eine Rechtfertigung den Grundstückspreises auf 160 €/ m² zu setzten, sieht RM Mundt nicht, da er persönlich kaum einen Unterschied zwischen den Grundstücken ausmachen kann. 160 € / m² empfindet er deutlich als zu hoch und wird diesem Beschluss daher nicht zustimmen.

 

RM Gerdes erwidert, dass auch innerhalb der Fraktion viele Diskussionen stattgefunden haben. Einen Preisunterschied von jeweils 5 € / m ² zwischen den einzelnen  Grundstücken und nur 10 € / m² zwischen Grundstücksklasse A und C empfand die SPD-Fraktion als zu gering und wird daher dem Beschluss so zustimmen.

 

RM Albrecht erklärt, dass auch die GGL dem Beschluss zustimmen wird, auch wenn sie dem hohen Preis nur geringfügig unterstützt. Einen Rücklauf der Grundstückpreise sieht die GGL trotz anderer Behauptungen nicht und die GGL sieht es zudem als unproblematisch an, sollten die Grundstücke erst ab dem Jahr 2024 veräußert werden.

 

GAR Rosendahl verdeutlicht nochmal, dass im Verwaltungsausschuss die Preise für Grundstück A mit 160 € /m², für Grundstück B mit 140 € /m² und für Grundstück C mit 120 € /m² beschlossen wurden und der Fehler in der Präsentation korrigiert wird.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

23

Nein:

1

Enthaltung: