Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

§ 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Apen in Hengstforde wird hinsichtlich der Benutzungsgebühren wie folgt geändert:

 

Einzelkarten                      Kinder und Jugendliche *)                                              2,00 €

                                               Erwachsene                                                                         4,00 €

 

Zehnerkarten   Kinder und Jugendliche *)                                                            15,00 €

                                               Erwachsene                                                                       35,00 €

 

Saisonkarten     Kinder und Jugendliche*)                                                             50,00 €

                                               Erwachsene                                                                      100,00 €

                                               Familienkarten                                                180,00 €

 


RM Janßen erläutert, dass Rat und Verwaltung sich diesem Thema nähern mussten, da die steigenden Energiekosten und die gedeckelte Beteiligung an den Kosten durch den Landkreis Ammerland eine Reaktion erzwungen haben.

So hat die Verwaltung die Benutzungsgebühren mit den Frei- bzw. Hallenbädern in der näheren Umgebung verglichen und festgestellt, dass die Gebühren für eine Tageskarte im Rahmen liegen und die Gebühren für Saison- bzw. Zehnerkarten unterhalb der Gebührensätze der anderen Bäder liegt.

RM Janßen verdeutlicht, dass es sich bei dem Freibad um eine Vorzeigeeinrichtung handelt und er sehr erfreut über ein so modernes Bad ist. Zudem hat er persönlich das Feedback erhalten, dass auch die neuen Preise annehmbar sind.

 

RM Albrecht möchte positiv hervorheben, dass die Verwaltung die Anpassung für die 10er-Karte sehr geringgehalten hat. Dies ist sehr erfreulich, da insbesondere bei Kindern der erhöhte Bedarf besteht, dass Freibad zu nutzen.

 

RM T. Huber merkt an, dass es sich allgemein um eine moderate Erhöhung handelt. Zu beachten ist zudem, dass die Verwaltung dadurch keinen Gewinn erzielt, sondern nur auf die steigenden Energiekosten und die Deckelung durch den Landkreis reagiert.