Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die 26. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 - Apen, Raiffeisen-Markt Apen –.
Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.11.2022 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Den Begründungen wird gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschießungsplan abgeschlossen.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt für die o. g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
AV Orth begrüßt Frau Abel vom Planungsbüro NWP und übergibt das Wort an sie.
Frau Abel erläutert zunächst den Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VHB). Für die Durchführung müsse auch der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden. Derzeit werde die Fläche gewerblich genutzt. Das Gebiet soll von G (Gewerbegebiet) in ein SO (Sondergebiet) geändert werden.
Im Vorfeld wurden
bereits mit den Fachbehörden kritische Themen vorbesprochen und
lösungsorientiert umgesetzt. Rund um das Vorhaben liegen Gewässer, die eine
Deichschutzzone und einen Deichverteidigungsweg einfordern. Der
Leda-Jümme-Verband hat dem Vorhabenträger jedoch eingeräumt, den
Deichverteidigungsweg als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung nutzen
zu dürfen.
Im Straßenbereich der
Landesstraße (L 821) gibt es grundsätzlich eine Bauverbotszone von 20 m, die
nach Rücksprache mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (auch
aufgrund der Lage des derzeitigen Bestandsgebäudes) auf 13 m reduziert werden
konnte. Der Investor habe nach der Abstimmung mit den Fachbehörden mit den
Planungen begonnen. Man habe sich für einen VHB entschieden, weil es die Abwägungen
einfacher mache und er gegenüber einer Angebotsplanung den Vorteil
biete, dass er schneller umgesetzt werden könne. Der VHB besteht aus drei wesentlichen Elementen, dem vom Vorhabenträger (Investor)
ausgearbeiteten Vorhaben- und Erschließungsplan, dem Durchführungsvertrag
zwischen Gemeinde und Vorhabenträger sowie dem Beschluss der
Bebauungsplan-Satzung durch die Gemeinde. Die Gemeinde hat zudem die
Möglichkeit mit der Zweckbestimmung, die zulässige Nutzung und auch
Höhenbegrenzungen festzulegen (Art und Maß der baulichen Nutzung). Für dieses
Vorhaben wurde festgelegt, dass ein Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche von
max. 1.300 m² und einem bestimmten Sortiment sowie Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäude, Nebenanlagen zur Ver- und Entsorgung des Gebietes und
Stellplätze zulässig sind und die Geländehöhe 3,40 m über NHN nicht
unterschritten werden darf.
AM Janßen findet es
begrüßenswert, dass diese Fläche wieder vernünftig genutzt werde. Er fragt
nach, ob die Verlegung der Ortsdurchfahrten (OD) hierfür immer noch aktuell
sei.
Frau Abel erklärt,
dass nach Einigung mit den Fachbehörden dieses Thema nicht weiterverfolgt
wurde.
FBL Rosendahl fügt
hinzu, dass in diesem Fall die OD nicht verlegt werde und man hier die
Bauverbotszone über eine Einzelfallentscheidung verringert habe.
AM Bruns fragt nach,
wenn die Geländehöhe 3,40 m nicht unterschritten werden darf und der Deich nur
3,20 m hoch ist, ob dort noch Sand aufgefahren werde.
Frau Abel erklärt,
dass der Deich angeglichen werde, um das Gelände zu erhöhen.
BM Huber kann
berichten, dass mit Nachdruck und Engagement seitens der Gemeinde Apen und des
Landkreises Ammerland viel erreicht wurde. Die Raiffeisen-Warengenossenschaft
sieht den Markt in der Gemeinde Apen und möchte sich gerne an diesem Standort
ansiedeln. Es ist für die Gemeinde Apen ein großer Schritt nach vorne, wenn in
diesem Bereich die verschiedenen Vorhaben (Raiffeisen-Markt, Wohn- und
Geschäftshaus [Friseur] und die Büro- und Wohnanlage am Hafenbecken) umgesetzt
worden sind.
Anmerkung der
Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Vorhabenträger, wird derzeit davon ausgegangen, dass das Gelände bis 3,0 m über NHN aufgefüllt wird. Die genaue Geländehöhe wird sich im laufenden Verfahren noch herausstellen.