Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes einzuleiten. Der Erhalt von Fördermitteln ist zu prüfen. Die Verwaltung berichtet zum Stand der Dinge in einem folgenden Ausschuss für Klima und Umwelt.

 


VA Lange führt zu den Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie zu entsprechenden Themen in der Gemeinde Apen aus und verweist auf die Notwendigkeit alle Inhalte, bestehenden Aktivitäten und Projekte aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Sie erläutert anhand der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) die inhaltlichen Anforderungen, Bausteine, Akteure sowie eine Zeitschiene bezüglich eines entsprechend geförderten Integrierten Klimaschutzkonzeptes.

 

EGR Jürgens ergänzt die Notwendigkeit eines entsprechenden Konzeptes für ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb der Gemeinde Apen.

VA Lange erläutert auf Nachfrage von AM Martens, dass die Förderung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes über die Kommunalrichtlinie auch immer mit der Schaffung einer befristeten zusätzlichen Personalstelle verbunden sei.

AM Meyer benennt die Notwendigkeit der Erstellung eines entsprechenden Konzeptes und formuliert, dass diese Kosten nicht dem Klimabudget zu entnehmen seien.

Für EGR Jürgens ist diese Haltung nachvollziehbar, entsprechende Kosten aber nicht ohne weiteres zu realisieren.

BM Huber verweist darauf, dass die Erstellung eines entsprechenden Klimaschutzkonzeptes für Apen keine Pflichtaufgabe sei. Für eine Gemeinde dieser Größe sei ein sachlicher und fundierter Bericht natürlich überaus sinnvoll, die Umsetzung müsse aber auch leistbar sein.

AM Albrecht verweist darauf, dass ein Klimaschutzkonzept als Grundlage für künftige Entscheidungen zwingend notwendig und dementsprechend aus dem Haushalt zu finanzieren sei.

Auf Nachfrage von AM Ehlers erläutert VA Lange, dass nach Auskunft der KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH, Hannover) die aktuelle Bearbeitungszeit der eingegangenen Anträge zur Förderung eines entsprechenden Konzeptes weit über die bisherige Bearbeitungszeit von 6 Monaten hinausgehen.

AM Martens erfragt bei Kämmerer Kock die Möglichkeiten, die Mittel in den Ergebnishaushalt umzubuchen, Dies wird bejaht.

AM Meyer verweist darauf, dass man es sich nicht leisten könne, jetzt nicht entsprechend zu investieren. Er hält es für wichtig, Mittel für investive Projekte vorzuhalten.

BM Huber schlägt vor, den Verweis auf das Klimabudget aus der Beschlussvorlage zu streichen. Die Beschlussvorlage wird entsprechend geändert.