Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte zur Erstellung eines Energieberichtes einzuleiten. Die notwendigen Finanzmittel sind im Rahmen der Haushaltsberatung zu berücksichtigen. Die Verwaltung berichtet zum Stand der Dinge in einem folgenden Ausschuss für Klima und Umwelt.

 


VA Lange führt anhand einer Präsentation zu den Grundlagen des Klimaschutzes sowie zur Vernetzung der Klimaschutzmanagements innerhalb des Landkreises Ammerland aus.

Aus § 17 des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) ergibt sich die Verpflichtung für alle Kommunen zur Erstellung eines Energieberichtes. Dieser ist erstmalig für das Jahr 2022 zu erarbeiten und bis Ende 2023 zu veröffentlichen. Die Mindestanforderung an einen solchen Bericht umfasst Angaben zu anfallenden Kosten für Strom- und Heizenergie, die entsprechenden Verbräuche sowie die damit einhergehenden Emissionen von Kohlendioxid für alle durch die Kommune genutzten Liegenschaften/Räumlichkeiten. In der Vergangenheit wurde ein ähnlicher Bericht bereits durch die EWE erstellt, dieses Angebot besteht jedoch nicht mehr zu gleichen Konditionen.

Diverse externe Anbieter bieten eine entsprechende Software und weitere Inhalte zur Erstellung eines Energieberichtes an. Es ist zu überlegen welche Bausteine es für die Berichterstellung und/oder den Aufbau eines Energiemanagementsystems für die Gemeinde Apen bedarf. Die Verwaltung macht sich diesbezüglich derzeit kundig.

 

Aus dem Ausschuss wird von verschiedenen Personen darauf verwiesen, dass die Kosten für einen verpflichtenden Energiebericht nicht dem Klimabudget zuzuordnen seien, dessen Gelder für besondere investive Projekte vorgehalten werden sollen. Die Kosten für den Energiebericht mögen im Rahmen der Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.

Die Beschlussvorlage wird entsprechend geändert.