Sitzung: 21.11.2022 Ausschuss für Klima und Umwelt
Anmerkung der Verwaltung:
Über AM Albrecht wurde eine Anfrage der Gruppe Grüne Linke – GGL zu
kommunalen Einnahmen aus Wind- und Solarenergie gestellt. Da die Antworten
aufgearbeitet werden müssen sollen sie, wie auch die entsprechenden Fragen,
Bestandteil des Protokolls sein.
AM Harms erkundigt sich ob es bereits Anfragen von Investoren zum Thema Flächen-PV gäbe.
BM Huber berichtet, dass erste Anfragen von Landeigentümern gestellt werden.
Verwaltungsseitig ist vorgesehen sich mit dem Thema Flächen-PV ähnlich konzeptionell zu beschäftigen wie es bei dem Thema Wind erfolgt.
Die Fragen der GGL konnten inhaltlich von Seiten der Verwaltung nicht beantwortet werden. Sie wurden an den Landkreis Ammerland (Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung) weitergeleitet und wie folgt beantwortet.
1.
Wie
viele Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung > 1.000 kW, die den
Zuschlag für eine Förderung nach dem EEG im Rahmen einer Ausschreibung der
Bundesnetzagentur erhalten haben, wurden in der Gemeinde errichtet?
Antwort: In Apen 4
Windenergieanlagen (WEA) a 1.800 kW, Höhe 99m im Windpark Fehnland.
2.
Wie
viele Windkraftanlagen gemäß Frage 1 wurden mit einem Radius von weniger als
2,5 km außerhalb des Gemeindegebietes errichtet?
Antwort: Im Landkreis
Leer 7 WEA a 1.800 kW, Höhe 131m im Windpark Fehnland. 6 WEA a 4.200 kW, Höhe
198,5 m im Windpark Detern. Des Weiteren im Landkreis Cloppenburg 1 WEA ohne
Leistungsangabe, Standort Karolinenhof (vermutlich Altanlage < 1.000 kW), 6
WEA a 3.000 kW, Höhe 193,335m im Windpark Harkebrügge. Darüber hinaus in der
Stadt Westerstede 5 WEA a 1.300 kW, Höhe 99m im Windpark Karlshof.
3.
Wie
viele Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die den Zuschlag für eine Förderung nach
dem EEG im Rahmen einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten haben,
wurden in der Gemeinde errichtet?
Antwort: Keine Angabe -
Photovoltaikanlagen unterliegen nicht dem immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsvorbehalt und werden daher nicht erfasst.
4.
Wie
hoch ist nach Kenntnis der Verwaltung der durchschnittliche jährliche
Energieertrag in kWh der Anlagen gemäß Fragen 1-3?
Antwort. Hierzu liegen
den Landkreis keine genauen Daten vor. Die jährliche Ertragsleistung ergibt
sich aus der Nennleistung multipliziert mit den jährlichen
Windstunden/Betriebsstunde.