Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird weiterhin auf 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser festgesetzt.
Eine Satzungsänderung ist nicht erforderlich.
Fachbereichsleiter (FBL) erläutert die Festsetzung der Fäkalschlammgebühren für das Jahr 2023 anhand einer Power Point Präsentation.